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«Nicht mehr rekonstruierbar»: Die rätselhaften Lücken im Mengele-Dossier

Im veröffentlichten Dossier des Nachrichtendiensts fehlen Dokumente zu einer brisanten Episode aus dem Jahr 1961. Weshalb, kann der Nachrichtendienst nicht sagen.
Eine Interpol-Fahndungsmeldung aus dem Mengele-Dossier des Nachrichtendiensts des Bundes. (Bild: NDB/Bundesarchiv)

Die Veröffentlichung des Dossiers über den NS-Kriegsverbrecher und KZ-Arzt Josef Mengele durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sorgte weltweit für Schlagzeilen. Im Inland konzentrierte sich die Kritik in den letzten drei Wochen auf einige geschwärzte Namen, Geburtsdaten und Adressen. Von «Zensur» war die Rede, der «Tages-Anzeiger» schrieb von einer «Blamage für den NDB».

Einzelne Schwärzungen wirken inkonsistent. Die meisten betreffen jedoch Mitarbeitende von Vorgängerbehörden des NDB, Auskunftspersonen oder Drittpersonen: Also Daten, die von Gesetzes wegen geschützt werden müssen.

Interessanter ist deshalb eine andere Frage: nicht, was im Dossier geschwärzt wurde – sondern was darin ganz fehlt.

Mengele in Kloten?

Dazu gehört ein Austausch via Fernschreiben zwischen der Zürcher Kantonspolizei und der Bundespolizei vom März 1961. Er betrifft die Frage, ob Mengele damals in Kloten war – eine Episode, die sich aus Akten im Staatsarchiv Zürich rekonstruieren lässt.

Am 4. März meldete ein deutscher Journalist, auf dem Balkon einer Wohnung in Kloten einen Mann gesehen zu haben, dessen Aussehen auf die Beschreibung Mengeles passe. Dort lebte Martha Mengele, die zweite Ehefrau des gesuchten NS-Verbrechers.

Erst drei Tage später fragte die Kantonspolizei bei der Bundespolizei nach, ob Mengele bei einer Sichtung verhaftet werden könne. Die Antwort kam am Morgen des 8. März: Ja. Am selben Morgen soll ein Mann gemeinsam mit Martha Mengele in einem stahlblauen VW-Käfer vor den Augen der Polizei davongefahren sein. Das berichtete der «SonntagsBlick» 1985 gestützt auf Aussagen von Polizisten und Akten.

Dass es Mengele war, ist allerdings höchst zweifelhaft. Der promovierte Mengele-Forscher Sven Keller aus München hält einen Aufenthalt in Kloten im Frühjahr 1961 gegenüber der «NZZ am Sonntag» praktisch für ausgeschlossen. Stichhaltige Beweise fehlten. Nach der Entführung Adolf Eichmanns durch den Mossad im Mai 1960 war Mengele in Brasilien untergetaucht. Eine Europareise wäre laut Keller «ein allzu grosses Risiko» gewesen.

Ausgerechnet der Tagesrapport der Kantonspolizei vom 8. März fehlt heute im Staatsarchiv Zürich. Erhalten ist hingegen der Fernschreibeverkehr mit der Bundespolizei. Im veröffentlichten Mengele-Dossier des NDB ist von beiden Dokumenten keine Spur.

Historikerin findet Akten anderswo

Auf diese Lücke stiess die Historikerin Regula Bochsler. Bei Recherchen über einen Nazi-Sprengstoffexperten hatte sie 2020 im Bundesarchiv eine Aktennotiz mit möglichem Mengele-Bezug entdeckt. Der NDB verweigerte ihr damals die Einsicht ins Dossier. Erst nach einer Beschwerde des Historikers Gérard Wettstein wurde es dieses Jahr freigegeben.

Bochsler suchte derweil weiter. Im Staatsarchiv Zürich fand sie die Unterlagen zur Observation in Kloten und das Fernschreiben. Und kürzlich stiess sie auch in einem Dossier der Polizeiabteilung im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement im Bundesarchiv auf dieselben Dokumente.

Weshalb sie dort, nicht aber im Mengele-Dossier abgelegt wurden, könne und wolle sie nicht beurteilen. «Die Abläufe und Entscheidungen innerhalb der Bundesverwaltung sind für mich nicht nachvollziehbar», sagt Bochsler. Das freigegebene Dossier zeige aber, «dass die Bundespolizei im Frühling 1961 keine eigenen Ermittlungen führte. Der Suche nach Mengele wurde in Bern offenbar keine Priorität eingeräumt.»

Eine Lücke ohne klare Erklärung

Der NDB hält fest, das veröffentlichte Dossier entspreche dem Aktenbestand, der 2001 dem Bundesarchiv übergeben worden sei. Welche Dokumente zuvor ins Dossier aufgenommen wurden, lasse sich heute nicht mehr rekonstruieren. Dass Korrespondenz zwischen Bund und Kantonen nur auf einer Ebene erhalten sei, sei «nicht ungewöhnlich».

Die Lücken sind damit kein Beleg für eine nachträgliche Vertuschung oder gar eine Verschwörung. Sie werfen aber eine andere Frage auf: Wie vollständig dokumentierten die damaligen Sicherheitsbehörden ihre Arbeit? Und wie gut lässt sich heute noch nachvollziehen, was sie wussten, welche Schritte sie unternahmen – und welche nicht?

 
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