Erwin Sperisen erneut verurteilt
Die Schuld des Angeklagten wiege sehr schwer, sagte Alessandra Cambi Favre-Bulle, Präsidentin der Berufungskammer des Genfer Kantonsgerichtes, bei der Urteilseröffnung am Freitag. Zwar gebe es zur Beteiligung des Chefs der guatemaltekischen Nationalpolizei an den Gewalttaten gegen Häftlinge vor mehr als zehn Jahren Grauzonen.
Vor allem bei der Ausarbeitung des Planes sei die Beteiligung Sperisens unklar. Erwin Sperisen habe aber klar die kriminellen Handlungen bei der Rückeroberung der Strafanstalt Pavón gedeckt. Das Kantonsgericht verurteilte Sperisen deshalb zu 15 Jahren Gefängnis. Davon werden die bereits absolvierten 1805 Tage in Untersuchungshaft abgezogen, was knapp fünf Jahren entspricht.
Erwin Sperisen musste sich bereits zum dritten Mal vor der Genfer Justiz verantworten. Diese hatte ihn 2014 in erster Instanz und 2015 in zweiter Instanz wegen Mordes schuldig gesprochen. Das Bundesgericht hob im Juli 2017 den Schuldspruch wegen zehnfachen Mordes auf und wies die lebenslängliche Freiheitsstrafe zur Neubeurteilung an das Kantonsgericht zurück.
Sperisen bleibt im Hausarrest
Bereits im Vorfeld des dritten Prozesses hatte Erwin Sperisen nach fünf Jahren in Haft das Gefängnis Champ-Dollon verlassen können. Der schweizerisch-guatemaltekische Doppelbürger wurde nach dem Urteil des Bundesgerichtes in Hausarrest gesetzt.
Dabei bleibt es auch. Auf Antrag von Staatsanwalt Yves Bertossa muss Sperisen nicht ins Gefängnis zurückkehren. Vor Gericht wurden die Exekutionen von Häftlingen aus guatemaltekischen Strafanstalten verhandelt.
Der erste betrifft die Operation "Pavo Real" vom 25. September 2006, mit der die Kontrolle über das Gefängnis Pavón zurückerlangt werden sollte. Dabei starben sieben Häftlinge. Im Zusammenhang mit diesen sieben Mordfällen wurde Sperisen wegen Gehilfenschaft erneut verurteilt.
Rund ein Jahr zuvor waren neunzehn Inhaftierte aus der Strafanstalt El Infiernito entwichen. Drei von ihnen kamen am 3. November 2005 beziehungsweise am 1. Dezember 2005 zu Tode, nachdem sie von der Polizei im Rahmen der Aktion "Gavilán" gefasst worden waren. In diesem Anklagepunkt wurde Sperisen freigesprochen.
Verteidigung geht vor Bundesgericht
Der Staatsanwalt Yves Bertossa zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Es sei grundsätzlich wichtig gewesen, dass das Gericht die Verantwortung von Erwin Sperisen für diese Ereignisse berücksichtigt habe.
Die Verteidiger von Sperisen, welche die Genfer Justiz bereits vor dem dritten Prozess massiv kritisiert hatten, kündigten einen erneuten Weiterzug vor das Bundesgericht an. Sperisens Anwalt Florian Baier sprach von einem "kolonialen Urteil" über Taten, die sich tausende Kilometer weit weg ereignet hätten und bei deren Beurteilung die Genfer Justiz die örtlichen Verhältnisse nicht berücksichtigt habe.
Als "Absurdität" bezeichnete Giorgio Campà, der zweite Verteidiger von Sperisen, das Urteil. Sein Mandant könne als Chef der Polizei nicht als Komplize der ihm unterstellten Personen betrachtet werden. "Das Bundesgericht wird das Urteil erneut aufheben oder Erwin Sperisen sogar freisprechen", sagte Campà.
"Signal im Kampf gegen Straflosigkeit"
Die Genfer Justiz beschäftigt sich seit bald sechs Jahren mit dem Fall Sperisen. Der ehemalige Polizeichef war 2007 in die Schweiz geflüchtet und lebte fünf Jahre unbehelligt in der Rhonestadt. Seine Festnahme im August 2012 erfolgte nach Aufrufen der Schweizer Sektion von Amnesty International (AI) und der Organisation gegen Straffreiheit (Trial).
Der Direktor von Trial, Philip Grant, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Es sei bemerkenswert, dass die Genfer Justiz nach einem jahrelangen und anstrengenden Verfahren zu dieser Verurteilung gelangt sei. Grant erwartet, dass das Urteil Signalwirkung in der Bekämpfung von Straflosigkeit haben wird. (sda)
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