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Dieudonné-Geste kann rassistisch sein

Das Genfer Kantonsgericht hat einen Mann zu Recht wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Er hatte mit zwei anderen Männern vor der Genfer Synagoge die als "Quenelle" bezeichnete Geste gezeigt, die durch Dieudonné bekannt wurde.
Diese Geste, geprägt vom französischen Komiker Dieudonné, erachtet das Bundesgericht in einem spezifischen Fall als rassistisch. (Themenbild)
Diese Geste, geprägt vom französischen Komiker Dieudonné, erachtet das Bundesgericht in einem spezifischen Fall als rassistisch. (Themenbild)
Die Geste des französischen Komikers sei zwar mehrdeutig, bestätigt das Bundesgericht in seinem am Donnerstag publizierten Urteil.

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