­
­
­
­
Abo

Die Schutzklausel ist im Interesse der Schweiz - und der EU

Der Bundesrat macht Ernst mit der neuen Schutzklausel bei der Personenfreizügigkeit. Sie soll griffig werden. Das ist richtig so - und dient letztlich der Personenfreizügigkeit.
Stefan Bühler
Erfrischt sich am Bernabrunnen vor dem Bundeshaus: Bundesrat Beat Jans am 14. Mai 2025 auf dem Weg zur Medienkonferenz über die Schutzklausel. (Bild: Anthony Anex / Keystone)
Im Abkommen über die Personenfreizügigkeit steht schon seit 2002 eine Schutzklausel. Sie ist aber ein Papiertiger, der nie zur Anwendung kam.

Jetzt weiterlesen?

Erklärvideo: Wie funktioniert die Registrierung? Welche Abos gibt es?

CHF 12.90 pro Monat oder wählen Sie aus unseren Abonnements.

  • Unbeschränkter Zugriff auf kostenpflichtige vaterland.li und wirtschaftregional.li Artikel

Abonnement abschliessen

Anmelden oder registrieren

oder

­
­