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Demo-Transparent ruft Polizei auf den Plan

An einer unbewilligten Anti-WEF-Kundgebung vom Samstag in Bern haben Vermummte ein Transparent mit der Aufschrift "Kill Trump with his own weapon" (tötet Trump mit seinen eigenen Waffen) mitgeführt. Nun ermittelt die Polizei.
Das "Kill Trump"-Transparent, das am vergangenen Samstag an einer Anti-WEF-Kundgebung in Bern mitgeführt wurde, hat polizeiliche Ermittlungen zur Folge.
Das "Kill Trump"-Transparent, das am vergangenen Samstag an einer Anti-WEF-Kundgebung in Bern mitgeführt wurde, hat polizeiliche Ermittlungen zur Folge. (Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN MERZ)

Zunächst klärte die Polizei mit der Staatsanwaltschaft, ob im vorliegenden Fall Artikel 259 des Strafgesetzbuchs zum Tragen kommen könnte, wie Christoph Gnägi, Sprecher der Berner Kantonspolizei, am Donnerstag auf Anfrage sagte.

Der Gesetzesartikel besagt, dass wer öffentlich zu einem Verbrechen auffordert, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Gleiches gilt auch, wenn zu einem gewalttätigen Vorgehen gegen Menschen oder Sachen aufgefordert wird.

Nachdem diese Frage geklärt war, liefen polizeiliche Ermittlungen an, wie Gnägi ausführte. Zur unbewilligten Kundgebung am vergangenen Samstag in Bern wurde in linksextremen Kreisen aufgerufen.

Vermummte führten an vorderster Front ein Transparent mit dem Konterfei des amerikanischen Präsidenten Donald Trump und dem roten Atomknopf mit. Daneben stand der Slogan "Kill Trump with his own weapon".

Noch martialischer nahm sich ein ähnliches Plakat an einer Kundgebung von vergangenem Mai in Bern aus, das sich gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan richtete. Auf diesem Plakat war deutlich eine gegen Erdogan gerichtete Pistole zu sehen.

Auch im Fall des "Kill Erdogan"-Plakats nahm die Polizei Ermittlungen auf. Diese laufen laut Gnägi noch immer.

Aus Gründen der Verhältnismässigkeit machte die Polizei die unbekannten Transparent-Träger nicht dingfest. Ein Polizeieinsatz hätte zu einer Eskalation und damit zur Gefährdung der friedlichen Kundgebungsteilnehmer führen können, so die Begründung. Die Kundgebung am Samstag war lautstark, verlief aber friedlich. (sda)

 
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