Bundesrat will Zivildienst verlängern
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer Revision des Zivildienstgesetzes eröffnet. Er begründet die geplanten Änderungen mit der steigenden Zahl von Zivildienstleistenden, die in seinen Augen ein Problem darstellt, auch für die Bestände der Armee.
Diese sollen mit den Massnahmen langfristig gesichert werden, wie der Bundesrat schreibt. Ein Dorn im Auge sind ihm insbesondere Zivildienstgesuche von Armeeangehörigen nach der Rekrutenschule.
Mindestens 150 Zivildiensttage
Deshalb will der Bundesrat nun die Dienstzeit verlängern: Wer zum Zivildienst zugelassen wird, soll mindestens 150 Zivildiensttage leisten müssen. Heute müssen Zivis 1,5 Mal so viele Diensttage leisten wie Armeeangehörige. Bereits geleistete Militärdiensttage werden jedoch angerechnet. Die Mindestzahl würde die Dienstzeit für jene verlängern, die ab dem ersten Wiederholungskurs wechseln. Sie müssten insgesamt mehr Diensttage leisten als heute.
Weiter will der Bundesrat für den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst eine Wartefrist von 12 Monaten einführen. Während dieser Frist müssten die Betroffenen weiterhin Militärdienst leisten. Für Unteroffiziere und Offiziere soll neu ebenfalls der Faktor 1,5 gelten. Bislang galt für sie der Faktor 1,1, wenn sie zum Zivildienst wechselten.
Schiesspflicht erfüllen
Mediziner sollen künftig nicht mehr als Mediziner Zivildienst leisten können. Armeeangehörige, die alle Ausbildungsdiensttage geleistet haben, sollen gar nicht mehr zum Zivildienst zugelassen werden - es sei denn, sie seien zu einem Aktiv- oder Assistenzdienst aufgeboten.
Diese Massnahme verhindere, dass sich Armeeangehörige ohne restliche Diensttage durch die Zulassung zum Zivildienst der Schiesspflicht entzögen, schreibt der Bundesrat.
Einsatz sofort leisten
Darüber hinaus soll der erste Einsatz bereits im Jahr nach der Zulassung zum Zivildienst vollständig geleistet werden müssen. Danach besteht eine jährliche Einsatzpflicht. Der Rhythmus werde an jenen der Armee angeglichen, heisst es dazu.
Die letzte Massnahme betrifft Personen, die zum Zeitpunkt der Zulassung die RS noch nicht bestanden haben. Sie müssen ihren Zivildiensteinsatz von 180 Tagen spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abschliessen. Heute haben sie dafür bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach der Zulassung Zeit.
Der Bundesrat zeigt sich überzeugt, dass die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst mit diesen Massnahmen substanziell gesenkt werden könnte. Die Vernehmlassung dauert bis zum 11. Oktober.
Gesuche angestiegen
Das gestiegene Interesse am Zivildienst hat mit der Abschaffung der "Gewissensprüfung" im Jahr 2009 zu tun. Seither gilt der Umstand, dass Zivildienstleistende bereit sind, einen anderthalb Mal längeren Dienst zu leisten, als Tatbeweis für einen Gewissenskonflikt.
Als Folge stieg die Zahl der Zulassungen stark an, von 1632 im Jahr 2008 auf 6720 im Jahr 2009. Weil der Bundesrat die Zulassungsbedingungen verschärfte, ging die Zahl 2011 zwar wieder auf 4670 zurück. Seither stieg sie aber kontinuierlich leicht an - bis auf 6785 im Jahr 2017. Rund 46 Prozent der Gesuche wurden 2017 vor der RS gestellt, 14 Prozent während und 40 Prozent nach der RS.
Bundesrat ändert Meinung
Der Bundesrat sah zunächst kein Problem in den steigenden Gesuchszahlen. 2014 vertrat er die Auffassung, die Hürden für den Zivildienst müssten nicht erhöht werden. Das heutige Zulassungssystem stelle keine Gefahr für die Bestände der Armee dar, schrieb er damals in einem Bericht.
Im Parlament wurden jedoch Verschärfungen gefordert. Der Nationalrat stimmte einer Motion zu, die eine deutliche Verlängerung des Dienstes forderte. Mit Blick auf das geplante Projekt des Bundesrates zeigte er sich jedoch einverstanden damit, den Vorstoss zu sistieren. Der Bundesrat hatte diesen abgelehnt. (sda)
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