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Bundesrat will Betreuungsurlaub einführen

Wer ein krankes Familienmitglied pflegt, soll sich am Arbeitsplatz für kurze Zeit freistellen lassen können. Eltern mit schwer kranken Kindern sollen einen längeren Betreuungsurlaub nehmen können. Das hat der Bundesrat im Grundsatz beschlossen.
Erwerbstätige sollen sich freistellen lassen können, um kranke Familienmitglieder zu pflegen. Der Bundesrat lässt Gesetzesänderungen dazu ausarbeiten. (Symbolbild)
Erwerbstätige sollen sich freistellen lassen können, um kranke Familienmitglieder zu pflegen. Der Bundesrat lässt Gesetzesänderungen dazu ausarbeiten. (Symbolbild)
In der Schweiz pflegen und betreuen pro Jahr mindestens 140'000 Personen im Erwerbsalter regelmässig Angehörige, über 800 von ihnen verunfallte oder schwer erkrankte Kinder.

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