Bundesrat wählt neuen WEKO-Präsidenten
Heinemann wird das Amt als Präsident der Wettbewerbskommission wie seine Vorgänger als Teilzeitmandat ausüben. Er kennt die WEKO bereits von Innen, ist er doch seit 2011 Mitglied und seit 2012 deren Vizepräsident.
Der 55-jährige Rechtswissentschaftler und Ökonom ist seit 2007 Professor für Handels-, Wirtschafts- und Europarecht an der Universität Zürich und Gastprofessor an der Universität Lausanne. Heinemann sei ein anerkannter Experte für schweizerisches, europäisches und internationales Wirtschaftsrecht mit besonderen Schwerpunkten in den Bereichen Kartell- und Immaterialgüterrecht, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
Mit Heinemann übernimmt zudem ein Wissenschaftler das WEKO-Präsidium, der sich schon ab 2004 mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf kartellrechtliche Fragen befasst hat. Heinemann hat dazu in den letzten Jahren regelmässig Aufsätze publiziert. So hat er zum Beispiel 2015 zwei Texte über das Urheberrecht in sozialen Netzwerken und über Google als kartellrechtliches Problem publiziert.
In seinen Beiträgen präsentiert sich Heinemann als Verfechter einer liberalen Wirtschaftsordnung, der sich jedoch punktuell auch für eine Verschärfungen der Aufsicht einsetzt. So plädierte Heinemann 2015 in einem Beitrag über Parallelimporte für eine Verschärfung des Schweizer Kartellrechts. Eine Reform sei überfällig, heisste es im Papier.
Institutionelle Reform gescheitert
Die WEKO ist eine entscheidungs- und weisungsunabhängig Kommission. Sie besteht aus 12 vom Bundesrat gewählten Mitgliedern, wobei unabhängige Sachverständige die Mehrheit stellen müssen. Die übrigen Sitze teilen sich Vertreter der grossen Wirtschaftsverbände und Konsumentenorganisationen.
Die wichtigsten Aufgaben sind die Bekämpfung schädlicher Kartelle, die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen sowie die Fusionskontrolle. Die WEKO schreitet ein, wenn der Wettbewerb durch Kartellabsprachen, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder Unternehmenszusammenschlüsse in unzulässiger Weise beschränkt wird. Sie entscheidet auf Antrag des Sekretariats, das die kartellrechtlichen Untersuchungen durchführt.
Mit der Revision des Kartellgesetzes hatte der Bundesrat 2012 eine institutionelle Reform vorgeschlagen. Seiner Meinung nach stiess das Milizsystem schon damals an seine Grenzen. Zudem sollten die Kommission besser vom Sekretariat getrennt werden.
Der Bundesrat plante daher, das heutige Sekretariat zu einer Wettbewerbsbehörde aufzuwerten und zu einer rechtlich selbständigen Anstalt innerhalb der Bundesverwaltung umzubauen. Als erste Beschwerdeinstanz sollte die bisherige Wettbewerbskommission fungieren.
Der Ständerat lehnte das ab und beschloss stattdessen, die WEKO als verkleinertes Expertengremium zu professionalisieren. Im Nationalrat fiel auch dieser Vorschlag durch. Ein Grund dafür war, dass die Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften dadurch an Einfluss verloren hätten. Die Reform des Kartellgesetzes scheiterte schliesslich ganz. (sda)
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