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Bundesrat ruft Ventilklausel an

In den nächsten zwölf Monaten haben rumänische und bulgarische Bürgerinnen und Bürger nur beschränkt Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Ventilklausel anzurufen.
Die Schweiz ruft erneut die Ventilklausel für die EU-Länder Bulgarien und Rumänien an: Bürgerinnen und Bürger aus diesen Ländern haben in den nächsten 12 Monaten nur beschränkt Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. (Symbolbild)
Die Schweiz ruft erneut die Ventilklausel für die EU-Länder Bulgarien und Rumänien an: Bürgerinnen und Bürger aus diesen Ländern haben in den nächsten 12 Monaten nur beschränkt Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. (Symbolbild)
Für Staatsangehörige der beiden Länder gilt seit Juni 2016 die volle Personenfreizügigkeit. Die Schweiz darf diese bis 2019 einschränken, sofern die Zuwanderung zehn Prozent über dem Mittel der vorangegangenen drei ...

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