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Bundesrat für schweizweit freie Arztwahl

Freie Arztwahl in der ganzen Schweiz ohne finanzielle Nachteile für die Versicherten: Das soll künftig für Leistungen der Grundversicherung im ambulanten Bereich gelten. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.
Ein Arzt untersucht einen Patient (Symbolbild)
Ein Arzt untersucht einen Patient (Symbolbild)
Heute werden die Kosten höchstens nach dem Tarif vergütet, der am Wohnort oder am Arbeitsort eines Versicherten oder in dessen Umgebung gilt.

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