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Bündner Fremdspracheninitiative ist gültig

Die als allgemeine Anregung formulierte Initiative für nur noch eine Fremdsprache in Bündner Primarschulen kann so umgesetzt werden, dass sie nicht offensichtlich gegen übergeordnetes Recht verstösst. Dies hat das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung befunden.
Welche Sprachen auf welcher Schulstufe unterrichtet werden, ist mancherorts heftig umstritten. Das Bundesgericht hat nun die Bündner Fremdspracheninitiative für gültig erklärt. Das Volk hat also das letzte Wort. (Symbolbild)
Welche Sprachen auf welcher Schulstufe unterrichtet werden, ist mancherorts heftig umstritten. Das Bundesgericht hat nun die Bündner Fremdspracheninitiative für gültig erklärt. Das Volk hat also das letzte Wort. (Symbolbild)
Das Urteil der ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts fiel mit drei zu zwei Stimmen knapp aus.

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