Gemeindepräsidentin trägt keine Schuld: Bondo-Prozess endet mit Freisprüchen
Es war die grosse Frage im Bondo-Prozess: Hätten die Behörden im August 2017 den Bergsturz kommen sehen müssen, der Teile des Bündner Dorfes zerstörte und acht Bergsteigerinnen und Bergsteiger auf einem Wanderweg unter sich begrub? Zwei Tage lang wurden Ende August vor dem Regionalgericht Maloja in Pontresina Gutachten gewälzt, geologische Finessen diskutiert – und der Schwarze Peter zwischen den fünf Angeklagten hin- und hergeschoben.
Nun hat das Gericht am Freitagmorgen sein Urteil verkündet: Es spricht alle fünf Beschuldigten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Und damit auch Anna Giacometti, die damalige Gemeindepräsidentin von Bregaglia und heutige FDP-Nationalrätin. Sie stand aufgrund ihrer nationalen Bekanntheit besonders im Fokus des Prozesses. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, sie hätte als Leiterin des Gemeindeführungsstabes die Schliessung der Wanderwege im Risikogebiet veranlassen müssen.
Giacometti zeigt sich erleichtert
Das Regionalgericht Maloja wischt diesen Vorwurf vom Tisch. Das Dreiergremium folgt dem Standpunkt Giacomettis, die stets beteuert hatte, als Nicht-Geologin habe sie sich auf die Einschätzung der Experten verlassen müssen. Nach der Urteilsverkündung zeigte sich die 64-Jährige erleichtert. «Die Gemeinden sind schlicht nicht in der Lage, Naturkatastrophen vorauszusehen und Gefahren einzuschätzen», sagte sie in einer ersten Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone‑SDA. Gleichzeitig nahm sie den Kanton in die Pflicht: Er müsse bei dieser Aufgabe die Gemeinden mit seinen Spezialisten und Ressourcen unterstützen.
Freigesprochen wurden auch die zwei beschuldigten Fachleute des kantonalen Amts für Wald und Naturgefahren, der vom Amt beauftragte externe Geologe sowie der Naturgefahrenberater der Gemeinde. Die Anklage gegen sie fusste auf einem Gutachten des Geologen Thierry Oppikofer. Demnach habe sich der Bergsturz durch zahlreiche Vorboten abgezeichnet. Die Verteidigung kritisierte diese Ausführungen stark. Gemäss dem damaligen Kenntnisstand sei die Sperrung des Wanderwegs nicht angezeigt gewesen. Ein Restrisiko könne man in den Bergen nie ausschliessen; über dieses seien die Wanderer vor Ort mittels Warnschildern informiert worden. Auch die drei Richter sind nun zur Ansicht gelangt, dass die vorgenommene Gefahreneinschätzung keine grundlegenden Fehler aufwies.

Entscheid hat Signalwirkung
Das Urteil wurde auch deshalb mit Spannung erwartet, weil Naturgefahren in vielen Berggemeinden eine grosse Herausforderung darstellen. Mit dem Fortschreiten der Klimaerwärmung und dem Auftauen des Permafrosts dürften Felsstürze künftig noch häufiger werden. Sei es in Blatten VS, Kandersteg BE oder aktuell auch in Randa VS, wo Gletscherabbrüche Siedlungsgebiete bedrohen: Die Behörden müssen die Risiken abschätzen und abwägen, ab welchem Punkt die Schliessung von Wegen oder die Evakuierung von Häusern notwendig ist. Es ist ein Drahtseilakt zwischen Eigenverantwortung und behördlichem Eingreifen. Die Freisprüche im Bondo-Prozess erschweren das Abwägen nun zumindest nicht zusätzlich.
Schweizer Gemeindepolitikerinnen und Gemeindepolitiker hatten den Prozess aufmerksam verfolgt. Ein Schuldspruch hätte manche vor einem Amt abschrecken können. Gerade in Berggebieten könne der Ausgang von Haftungsverfahren nach Naturkatastrophen beeinflussen, «wie viele Personen sich in Zukunft noch für ein Milizamt zur Verfügung stellen», hiess es vom Schweizerischen Gemeindeverband im Vorfeld des Prozesses. Entsprechend dürfte das Urteil für Erleichterung sorgen. Es ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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