Bei Zeckenstich kann Hasenpest drohen
Dabei liegen die Kantone Zürich und Aargau über dem schweizerischen Mittel, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in seinem am Montag veröffentlichten Bulletin schreibt. Der Grossteil der Erkrankten steckte sich über einen Zeckenstich an.
Das Bakterium befällt Tiere wie Nager, Hasen und Kaninchen, seltener Schafe, Rinder, Pferde, Hunde, Katzen, Vögel und Amphibien. Die Hasenpest oder Tularämie wird durch Zeckenbisse oder andere Stiche von blutsaugenden Insekten übertragen. Zudem ist eine Ansteckung im direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder Kadavern möglich sowie durch Inhalation oder der Kontakt mit durch Kot oder Kadavern kontaminierte Erde, Staub oder Wasser.
Abhängig vom Ansteckungsweg entwickeln sich unterschiedliche Krankheitsbilder. Bei der häufigsten Übertragung durch Zecken, Bremsen oder Mücken entsteht eine Geschwulst am Einstich. Auch das Auge kann Eintrittspforte sein, was zu einer Bindehautentzündung und zur Entzündung der ableitenden Lymphknoten führt.
Bei Inhalation gibt es eine Entzündung der Lunge. Ein Befall des Verdauungstrakts oder des Rachen- und Mundraums sind die Folgen der Einnahme von kontaminiertem Material wie halbgares Hasenfleisch oder ungefiltertes Oberflächenwasser.
Die Hasenpest ist bei Mensch und Tier meldepflichtig, da eine Kleinstmenge des Bakteriums eine Erkrankung auslöst. Da der Krankheitsverlauf mitunter schwer ist, könnte das Bakterium als biologische Waffe eingesetzt werden.
Den höchsten Anstieg an Erkrankten stellte das BAG 2017 mit 29 Fällen bei den über 65-Jährigen fest. Männer sind im Total des Jahres mit 84 Fällen fast doppelt so stark betroffen wie Frauen. 58 der Erkrankten mussten ins Spital. 60 Prozent der Meldungen betrafen die Ansteckung über einen Stich.
Die Tularämie ist bei rechtzeitiger Diagnose gut mit Antibiotika behandelbar. Weil die Infektion selten ist, ist dem BAG eine gute Sensibilisierung der Ärzteschaft wichtig. (sda)
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