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Nationalrat verschärft Asylkurs – auch bei Afghaninnen

Der Nationalrat will die Schraube in der Asylpolitik weiter anziehen. Die bürgerliche Mehrheit hat in einer ausserordentlichen Session mehrere Verschärfungen beschlossen – gegen den Willen des Bundesrats.
von Kari Kälin
Auf der Flucht: Eine Frau und ihr Kleinkind in der türkischen Edirne. Ihr Ziel ist Europa. (Bild: Imago)

Über 13'000 Menschen haben dieses Jahr bereits in der Schweiz Schutz gesucht. Es sind 17 Prozent weniger als im Vorjahr. Aufgrund der rückläufigen Zahlen hat das Staatssekretariat für Migration seine Asylprognose für das laufende Jahr kürzlich von 25'000 auf 22'000 Asylgesuche gesenkt.

Justizminister Beat Jans wies am Donnerstag auf diese Entspannung hin. Das beeindruckte den Nationalrat jedoch wenig. In einer erneuten ausserordentlichen Session beschloss er gegen den Willen des Bundesrats mehrere Verschärfungen des Asylrechts.

Mit 101 zu 84 Stimmen stimmte die grosse Kammer einer SVP-Forderung zu, wonach Afghaninnen künftig nicht mehr grundsätzlich den Flüchtlingsstatus erhalten sollen. Seit einer Praxisänderung im Juli 2023 ist dies der Fall wegen der Menschenrechtsverletzungen durch das Taliban-Regime. Jans wies vergeblich darauf hin, dass sich die Schweiz am Vorgehen der EU orientiere und keine spezielle Einladung an Afghaninnen ausgesprochen habe. Der Justizminister erklärte zudem, entgegen der Darstellung der SVP werde jedes Asylgesuch von Afghaninnen weiterhin individuell geprüft. Der Bund trete zudem nicht auf sogenannte Dublin-Fälle ein – also wenn ein anderer europäischer Staat fürs Asylgesuch zuständig ist – und führe Sicherheitsüberprüfungen durch.

Die SVP argumentierte, die Regelung befeuere die Migration von Afghaninnen, die sich bereits in einem Nachbarstaat Afghanistans befänden. Zudem werde ein schneller Familiennachzug ermöglicht. Das Ja zur SVP-Motion bedeutet in der Praxis, dass ein Teil der afghanischen Frauen eine vorläufige Aufnahme anstatt den Flüchtlingsstatus erhielte.

Härtere Gangart bei kriminellen Doppelbürgern

Deutlich gutgeheissen hat die bürgerliche Mehrheit auch eine Motion der FDP. Sie verlangt, dass der Bundesrat die notwendigen Gesetzesanpassungen einleitet, damit Asylverfahren in Drittstaaten durchgeführt und abgewiesene Asylsuchende in Drittstaaten ausgeschafft werden können. Asylminister Jans verwies auf hohe rechtliche und praktische Hürden. Er schloss jedoch nicht aus, dass sich die Schweiz einer europäischen Lösung anschliessen würde. Die EU ist bestrebt, mit Drittstaaten entsprechende Abkommen abzuschliessen.

Die Schraube angezogen hat der Nationalrat auch bei Doppelbürgern. Wer in terroristische Aktivitäten verwickelt ist, soll künftig den Schweizer Pass automatisch verlieren und des Landes verwiesen werden. Neu soll dies auch für schwere Straftaten wie vorsätzliche Tötung oder Mord gelten.

Schliesslich möchte der Nationalrat, dass der Bundesrat eine neue EU-Regelung zur Arbeitslosenentschädigung für Grenzgänger abwehrt. Diese würde der Schweiz laut Schätzungen Mehrkosten von bis zu 900 Millionen Franken pro Jahr verursachen. Der Bundesrat sprach sich gegen den Vorstoss aus, weil die entsprechende EU-Verordnung noch gar nicht definitiv verabschiedet worden ist. Als Nächstes beschäftigt sich der Ständerat mit den Forderungen.

Artikel: http://www.vaterland.li/regional/schweiz/asyl-afghaninnen-sollen-nicht-mehr-grundsaetzlich-fluechtlingsstatus-erhalten-art-759888

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