AHV-Geld neu auch für zwei Hörgeräte
Heute werden AHV-Pauschalen nur für ein Hörgerät an einem Ohr geleistet. Das Parlament forderte jedoch im September höhere Beiträge und zu diesem Zweck eine Verordnungsänderung. Voraussetzung für einen AHV-Beitrag für Hörgeräte an beiden Ohren ist, dass ein Expertenarzt oder eine Expertenärztin den Bedarf feststellt.
Die erhöhte Pauschale beträgt Fr. 1237.50 für zwei Geräte und Dienstleistungen auf eine Dauer von fünf Jahren, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Dienstag schrieb. Für ein Hörgerät gibt es wie bisher 630 Franken.
Mit der im September vom Ständerat überwiesenen Motion sollte der AHV-Beitrag an Hörgeräte an jenen der IV angepasst werden. Dabei nahm das Parlament den Antrag von Sozialminister Alain Berset auf, wonach die AHV wie bei anderen Hilfsmitteln auch drei Viertel des Beitrages der IV übernimmt.
Damit soll den unterschiedlichen Zwecken und Zielen von AHV und IV Rechnung getragen werden. Die AHV gilt als Rentenversicherung, die IV dagegen als Eingliederungsversicherung. Trotz der Mehrkosten für die AHV könne der Bundesrat die Motion akzeptieren, sagte Berset damals im Rat. (sda)
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