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Wohnsitzzuweisung für Flüchtlinge in St.Gallen, die Sozialhilfe beziehen? Die SVP liegt nicht komplett falsch

Eine umstrittene Vorlage von SVP und Mitte verlangt, dass anerkannte Flüchtlinge unter Umständen nicht frei wählen können, in welcher Gemeinde sie sich im Kanton St.Gallen niederlassen. Kollidiert das Gesetz mit dem Völkerrecht, wie die St.Galler Regierung behauptet? Die Lage ist alles andere als eindeutig.
Jürg Ackermann
Anerkannte Flüchtlinge dürfen im Kanton St.Gallen frei wählen, in welche Gemeinde sie zügeln - auch wenn sie Sozialhilfe beziehen. (Bild: Urs Jaudas/Keystone)
Der Gemeindepräsident von Kirchberg tat letzte Woche seinen Unmut kund. Weil insbesondere in Bazenheid viele anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene wohnen, werde seine Gemeinde überproportional belastet, ...

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