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Wohnsitzzuweisung für Flüchtlinge in St.Gallen, die Sozialhilfe beziehen? Die SVP liegt nicht komplett falsch

Anerkannte Flüchtlinge dürfen im Kanton St.Gallen frei wählen, in welche Gemeinde sie zügeln - auch wenn sie Sozialhilfe beziehen. (Bild: Urs Jaudas/Keystone)
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