Verfahren gestartet: In Wattwil und Mosnang sollen Windräder rotieren
Sie drohen mit Wegzug und warnen vor «nervösen Industriezonen»: Toggenburger Windkraftgegner wehren sich gegen Windräder vor der Haustür. Doch wächst die Schweizer Bevölkerung genauso wie ihr Energiehunger. Und Windparkbetreiber treiben ihre Projekte voran.
Jetzt geht das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation den nächsten Schritt. Dabei prüft es die Pläne der «Thurwerke AG» und der «Groupe E Greenwatt». Das geht aus einer Mitteilung des Bau- und Umweltdepartements St.Gallen hervor.

Die Energieunternehmen wollen bis zu sechs Windräder im Toggenburg aufstellen. Zwei Windparks sollen entstehen: im Gebiet Krinau zwischen Wattwil und Mosnang und im Gebiet Laad in der Gemeinde Wattwil.
Jahrelanger Planungsprozess geht in die nächste Runde
Windparks entstehen nicht von heute auf morgen. Zunächst wird der Wind gemessen. Danach folgen Abklärungen zur Wirtschaftlichkeit, zur technischen Machbarkeit und zur Umweltverträglichkeit. Erst dann werden Sondernutzungsplan, Umweltverträglichkeitsbericht und Rodungsgesuche ausgelotet.
«Thurwerke AG» und «Groupe E Greenwatt» führen seit Dezember vergangenen Jahres im Gebiet Krinau und seit drei Monaten im Gebiet Laad Windmessungen durch. Dies dauert anderthalb Jahre. Im nächsten Schritt wird der kantonale Sondernutzungsplan ausgearbeitet. Parallel erarbeiten die Unternehmen in den nächsten zwei Jahren die Grundlagen für Umweltverträglichkeitstests.
Laut Mitteilung rechnen die Betreiber mit einem Ertrag von 40 Gigawattstunden pro Jahr in Krinau und 65 in Laad. Damit können 22'000 Haushalte mit grünem Strom beliefert werden.
Bevölkerung kann sich aktiv einbringen
Wie geht es weiter? Nach Abschluss der Windmessungen informieren die Unternehmen die Bevölkerung. Danach beginnt die Phase, in der sich Anwohnende beteiligen können. Liegen die nötigen Unterlagen für den Sondernutzungsplan und die Umweltverträglichkeitsprüfung vor, lädt der Kanton zur öffentlichen Mitwirkung ein.

Erfüllt das Gesuch der Energieunternehmen alle Voraussetzungen, wird der Sondernutzungsplan mit dem Umweltbericht und dem Baugesuch öffentlich aufgelegt. Hinzu kommen Anpassungen aus der Mitwirkung. Denn laut Umweltamt gilt: «Wer betroffen ist, kann Einsprache erheben.»
Die Regierung sammelt die Einsprachen und trifft den Gesamtentscheid. Letztlich ist sie es, die den Sondernutzungsplan genehmigt und die Baubewilligung erteilt. Tritt dies ein, läuft die Frist, innert der eine Beschwerde möglich ist. Erst wenn Sondernutzungsplan und Baubewilligung rechtskräftig sind, dürfen die Unternehmen mit dem Bau der Windräder beginnen.
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