Windenergie: SVP will Abstimmungen über Mindestabstand ermöglichen
Die Windenergie soll in Zukunft Strom liefern, auch wenn die Sonne nicht scheint. Doch die Windanlagen stossen vielerorts auf Widerstand. Um die Projekte schon im frühen Stadium zu stoppen, fordert die Gegnerschaft oft Mindestabstände zwischen den Anlagen und besiedeltem Gebiet. Wattwil lehnte eine solche Initiative schon 2024 ab, Au stimmte im Frühling 2025 zu. Weitere Initiativen sind hängig.
Doch der Kanton schob diesen im vergangenen Herbst einen Riegel: Mindestabstände seien unzulässig, da eine solche Regel im kantonalen Planungs- und Baugesetz keine Grundlage habe. Während Gegner in Rüthi weiter Unterschriften sammeln, setzte die Gemeinde Wartau die Abstimmung deshalb aus. In Sevelen soll die Abstimmung stattfinden, sie habe aber lediglich «konsultativen Charakter».
Gemeindeautonomie eingeschränkt
Für die SVP des Kantons St.Gallen ist das eine unbefriedigende Situation. Der Entscheid des Kantons sei eine ungerechtfertigte Einschränkung der Gemeindeautonomie, teilt die Partei mit. Ausserdem missachte die Regierung damit direktdemokratische Entscheide und Instrumente. Für die SVP sei aber klar, dass die Bevölkerung bei Projekten dieser Tragweite angemessen und demokratisch eingebunden werden müsse. «Dies kann einen Beitrag dazu leisten, dass Windkraftprojekte in der Bevölkerung breiter legitimiert werden.»
Die SVP reicht deshalb in der kommenden Sommersession des Kantonsrats eine Motion ein. Der Vorstoss fordert die Regierung auf, das Planungs- und Baugesetz so anzupassen, dass Abstimmungen über Mindestabstandsregeln zwischen Siedlungen und Windanlagen möglich sind. «Gemeinden und die betroffene Bevölkerung sollen selbst entscheiden können, welche Abstände sie als angemessen betrachten», heisst es in der Mitteilung weiter.
Bevölkerung einbinden
Dabei beruft sich die SVP in ihrer Motion einerseits auf einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Kanton Bern. Dort habe das Bundesgericht entschieden, dass Abstandsregeln für Windkraftanlagen rechtmässig seien, solange die Windenergienutzung damit nicht übermässig eingeschränkt oder faktisch verunmöglicht werde. Die Partei führt aber auch den kürzlich erschienenen Bericht zum Energiekonzept des Kantons an. Darin habe die Regierung einmal mehr betont, dass die Bevölkerung bei Energieprojekten eingebunden werden soll.
Dass die Bevölkerung über die Regeln in der eigenen Gemeinde entscheiden könne, entspreche einer urdemokratischen Eigenschaft, heisst es in der Motion. Die sei aufgrund der aktuellen Auslegung des Planungsgesetzes aber nicht gewährleistet, schreibt die Partei weiter.

Windanlagen von nationalem Interesse
Tatsächlich würden die meisten Entscheide über Windenergieanlagen derzeit vom Kanton gefällt. Dies deshalb, weil die Versorgungssicherheit von grossem kantonalen und nationalen Interesse sei, wie der Kanton St.Gallen im Energiekonzept festhält. Für einen Entscheid auf übergeordneter Ebene spreche auch, dass häufig eine gemeindeübergreifende Koordination notwendig sei. Deshalb werde der kantonale Sondernutzungsplan als Leitverfahren eingesetzt.
Abstimmungen wären aber demnach noch da möglich, wo die Gemeinden selbst zu den Trägern des Projekts gehören, wie in Wartau: Hier muss die Gemeinde über den Kredit entscheiden, wenn die Planung weit genug gediehen ist.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben







Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.