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Windenergie: SVP will Abstimmungen über Mindestabstand ermöglichen

Weil sie im Gesetz nicht vorgesehen sind, sollen Mindestabstände zwischen Siedlung und Windkraftanlagen nicht zur Abstimmung kommen. Gegen diesen Entscheid des Kantons wendet sich eine Motion der SVP im St.Galler Kantonsrat.
Windkraftwerk in der Innerschweiz: Die Bevölkerung soll über Mindestabstände abstimmen dürfen. (Bild: Keystone/Christian Beutler)
Im April stellte die Axpo am Tannenberg in Waldkirch eine Windmessungsanlage auf. (Bild: Michel Canonica)

Die Windenergie soll in Zukunft Strom liefern, auch wenn die Sonne nicht scheint. Doch die Windanlagen stossen vielerorts auf Widerstand. Um die Projekte schon im frühen Stadium zu stoppen, fordert die Gegnerschaft oft Mindestabstände zwischen den Anlagen und besiedeltem Gebiet. Wattwil lehnte eine solche Initiative schon 2024 ab, Au stimmte im Frühling 2025 zu. Weitere Initiativen sind hängig.

Doch der Kanton schob diesen im vergangenen Herbst einen Riegel: Mindestabstände seien unzulässig, da eine solche Regel im kantonalen Planungs- und Baugesetz keine Grundlage habe. Während Gegner in Rüthi weiter Unterschriften sammeln, setzte die Gemeinde Wartau die Abstimmung deshalb aus. In Sevelen soll die Abstimmung stattfinden, sie habe aber lediglich «konsultativen Charakter».

Gemeindeautonomie eingeschränkt

Für die SVP des Kantons St.Gallen ist das eine unbefriedigende Situation. Der Entscheid des Kantons sei eine ungerechtfertigte Einschränkung der Gemeindeautonomie, teilt die Partei mit. Ausserdem missachte die Regierung damit direktdemokratische Entscheide und Instrumente. Für die SVP sei aber klar, dass die Bevölkerung bei Projekten dieser Tragweite angemessen und demokratisch eingebunden werden müsse. «Dies kann einen Beitrag dazu leisten, dass Windkraftprojekte in der Bevölkerung breiter legitimiert werden.»

Die SVP reicht deshalb in der kommenden Sommersession des Kantonsrats eine Motion ein. Der Vorstoss fordert die Regierung auf, das Planungs- und Baugesetz so anzupassen, dass Abstimmungen über Mindestabstandsregeln zwischen Siedlungen und Windanlagen möglich sind. «Gemeinden und die betroffene Bevölkerung sollen selbst entscheiden können, welche Abstände sie als angemessen betrachten», heisst es in der Mitteilung weiter.

Bevölkerung einbinden

Dabei beruft sich die SVP in ihrer Motion einerseits auf einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Kanton Bern. Dort habe das Bundesgericht entschieden, dass Abstandsregeln für Windkraftanlagen rechtmässig seien, solange die Windenergienutzung damit nicht übermässig eingeschränkt oder faktisch verunmöglicht werde. Die Partei führt aber auch den kürzlich erschienenen Bericht zum Energiekonzept des Kantons an. Darin habe die Regierung einmal mehr betont, dass die Bevölkerung bei Energieprojekten eingebunden werden soll.

Dass die Bevölkerung über die Regeln in der eigenen Gemeinde entscheiden könne, entspreche einer urdemokratischen Eigenschaft, heisst es in der Motion. Die sei aufgrund der aktuellen Auslegung des Planungsgesetzes aber nicht gewährleistet, schreibt die Partei weiter.

Im April stellte die Axpo am Tannenberg in Waldkirch eine Windmessungsanlage auf. (Bild: Michel Canonica)

Windanlagen von nationalem Interesse

Tatsächlich würden die meisten Entscheide über Windenergieanlagen derzeit vom Kanton gefällt. Dies deshalb, weil die Versorgungssicherheit von grossem kantonalen und nationalen Interesse sei, wie der Kanton St.Gallen im Energiekonzept festhält. Für einen Entscheid auf übergeordneter Ebene spreche auch, dass häufig eine gemeindeübergreifende Koordination notwendig sei. Deshalb werde der kantonale Sondernutzungsplan als Leitverfahren eingesetzt.

Abstimmungen wären aber demnach noch da möglich, wo die Gemeinden selbst zu den Trägern des Projekts gehören, wie in Wartau: Hier muss die Gemeinde über den Kredit entscheiden, wenn die Planung weit genug gediehen ist.

 
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