Fussgänger und sein Blindenhund in Widnau von Auto erfasst
Ein 55-jähriger Mann fuhr kurz vor 17 Uhr mit seinem Auto auf der Widnauer Zinggenstrasse in Richtung Bahnhofstrasse. Kurz vor der Verzweigung blieb ein seheingeschränkter, 40-jähriger Mann mit seinem Blindenhund stehen und hob seinen weissen Stock. Wie die Kantonspolizei St.Gallen in einer Mitteilung schreibt, überquerten er und sein Hund anschliessend die Strasse, wobei beide vom Auto erfasst wurden.
Durch den Unfall zog sich der Fussgänger eher leichte Verletzungen zu. Der Rettungsdienst brachte ihn ins Spital. Der Blindenhund wurde von der Familie des Fussgängers im Anschluss selbständig zur Kontrolle zu einem Tierarzt gebracht, er blieb unverletzt. Am Auto entstand Sachschaden in der Höhe von mehreren tausend Franken. (kapo/aro)
Was bedeutet ein hochgehaltener weisser Stock?
Unbedingten Vortritt. Denn wenn eine seheingeschränkte oder blinde Person am Strassenrand stehenbleibt und den weissen Stock hochhält, haben die Verkehrsteilnehmenden anzuhalten und den Vortritt zu gewähren. Dies ist in der Verkehrsregelnverordnung (Art. 6 Abs. 4 VRV) so festgehalten. Besonders wichtig: Nicht zu weit entfernt und immer vollständig anhalten. Denn seheingeschränkte oder blinde Personen werden erst die Strasse überqueren, wenn sich nahe Motorgeräusche nicht mehr bewegen. Den Motor also nicht ausschalten und nicht hupen. Einfach ein paar Sekunden Geduld für seheingeschränkte oder blinde Person aufbringen. (kapo)
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