Fussgänger und sein Blindenhund in Widnau von Auto erfasst
Ein 55-jähriger Mann fuhr kurz vor 17 Uhr mit seinem Auto auf der Widnauer Zinggenstrasse in Richtung Bahnhofstrasse. Kurz vor der Verzweigung blieb ein seheingeschränkter, 40-jähriger Mann mit seinem Blindenhund stehen und hob seinen weissen Stock. Wie die Kantonspolizei St.Gallen in einer Mitteilung schreibt, überquerten er und sein Hund anschliessend die Strasse, wobei beide vom Auto erfasst wurden.
Durch den Unfall zog sich der Fussgänger eher leichte Verletzungen zu. Der Rettungsdienst brachte ihn ins Spital. Der Blindenhund wurde von der Familie des Fussgängers im Anschluss selbständig zur Kontrolle zu einem Tierarzt gebracht, er blieb unverletzt. Am Auto entstand Sachschaden in der Höhe von mehreren tausend Franken. (kapo/aro)
Was bedeutet ein hochgehaltener weisser Stock?
Unbedingten Vortritt. Denn wenn eine seheingeschränkte oder blinde Person am Strassenrand stehenbleibt und den weissen Stock hochhält, haben die Verkehrsteilnehmenden anzuhalten und den Vortritt zu gewähren. Dies ist in der Verkehrsregelnverordnung (Art. 6 Abs. 4 VRV) so festgehalten. Besonders wichtig: Nicht zu weit entfernt und immer vollständig anhalten. Denn seheingeschränkte oder blinde Personen werden erst die Strasse überqueren, wenn sich nahe Motorgeräusche nicht mehr bewegen. Den Motor also nicht ausschalten und nicht hupen. Einfach ein paar Sekunden Geduld für seheingeschränkte oder blinde Person aufbringen. (kapo)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben





Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.