Wasserknappheit auf den Alpen: Nesslauer SVP-Kantonsrat fordert Hilfe der Armee
Die Trockenheit während der Sommermonate stellte so manchen Alp- und Landwirtschaftsbetrieb im Kanton St.Gallen vor erhebliche Herausforderungen. Mitte August mussten zum Beispiel 6000 Liter Wasser per Helikopter zur Zwinglipasshütte oberhalb von Wildhaus hochgeflogen werden. Und Landwirte im Toggenburg mussten zeitweise mehrmals täglich für Wasser ins Dorf fahren.
Dieser Thematik nahm sich nun SVP-Kantonsrat Fredy Louis an. In einer Anfrage an die Regierung zählt er auf, dass Wassertransporte in der Vergangenheit je nach Situation von unterschiedlicher Stelle unterstützt oder mitfinanziert worden seien – von der Armee, der Schweizer Berghilfe oder der Coop-Patenschaft für Berggebiete.
«Diese Unsicherheit ist belastend»
Louis fügt aber an, dass aktuell unklar sei, welche Stelle in einer akuten Notlage die Koordination übernehme. Auch sei unklar, welche Unterstützungsangebote es überhaupt gebe und nach welchen Kriterien diese beansprucht werden können. Louis sagt: «Für die betroffenen Älpler und Älplerinnen ist diese Unsicherheit belastend.»

Der SVP-Kantonsrat möchte von der Regierung wissen, wie sie die heutige Organisation der Hilfe bei Wasserknappheit auf Alpen beurteilt. Fredy Louis fragt ausserdem, ob die Regierung hinsichtlich einer klar geregelten Koordination und einer zentralen Anlaufstelle für betroffene Alpbewirtschaftende Handlungsbedarf sehe. Ausserdem will Louis wissen, ob die Regierung bereit sei, sich auf Bundesebene für die Kostenübernahme und geregelte Abläufe bei Wasserknappheit auf den Alpen einzusetzen.
Die St.Galler Regierung hat die Anfrage von Fredy Louis vor wenigen Tagen beantwortet. Bereits in den Sommermonaten 2003, 2015 und 2018 seien längere Trockenperioden aufgetreten – Trockenheit auf den Alpen sei daher kein neues Phänomen. Da Trockenperioden in Zukunft aber häufiger und intensiver werden, habe sich das kantonale Landwirtschaftsamt des Themas als Daueraufgabe der landwirtschaftlichen Beratung angenommen. Seit geraumer Zeit sensibilisiere das Amt die Alpverantwortlichen für die Thematik.

Die über 300 Alpen unterscheiden sich erheblich
Die Regierung betont, dass sich die über 300 Alpen im Kanton St.Gallen in der Erschliessung und der regionalen Gegebenheiten erheblich unterscheiden würden. Sie ist der Auffassung, dass «die Eigenverantwortung der Alpbewirtschaftenden und Alpeigentümerschaften im Zentrum steht». Viele hätten zusammen mit den politischen Gemeinden und den örtlichen Organisationen wie dem Zivilschutz Lösungen im Umgang mit Wasserknappheit gefunden.
Aufgrund der unterschiedlichen lokalen und regionalen Gegebenheiten der Alpen im Kanton St.Gallen erachtet die Regierung eine zentrale Anlaufstelle nicht als zweckmässig.
Jedoch stellt der Kanton auf seiner Website Informationen zur Trockenheit bereit. Zudem informiere der Fachstab Trockenheit bei Bedarf über die aktuelle Lage. Die Regierung verweist ausserdem auf die Checkliste «Trockenheit im Sömmerungsgebiet», die unter anderem das Vorgehen bei Wasserknappheit und die Beurteilung von Unterstützungsgesuchen zuhanden der Armee umfasst.
«Kostspielig und auf Notfälle zu beschränken»
Die Regierung sieht auch keinen Anlass, sich beim Bund für eine Anpassung der bestehenden Regelung bei Wassertransporten der Armee einzusetzen. In ausserordentlichen Situationen könne die Armee Wassertransporte auf Alpen vornehmen. Voraussetzung sei hierbei, dass private Helikopterunternehmen die notwendigen Transporte nicht übernehmen können. Das Verfahren für solche Gesuche sei geregelt und auch in der oben genannten Checkliste aufgeführt.
«Wassertransporte, insbesondere mit Flugbewegungen, sind kostspielig und auf Notfälle zu beschränken», schreibt die Regierung. Zudem sei festzuhalten, dass Helikoptertransporte mit privaten Mitteln deutlich kostengünstiger seien als mit militärischen Mitteln.
Langfristig sei die Wasserversorgung auf den Alpbetrieben durch gezielte Investitionen zu verbessern, beispielsweise in neue Quellfassungen, Leitungen oder grössere Wasserreservoirs. Der Kanton und der Bund können für solche Projekte finanzielle Mittel über die Strukturverbesserungsverordnung sprechen.

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