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Trockenheit in der Ostschweiz: Diese Verbote gelten in Ihrem Wohnkanton

Die anhaltende Trockenheit hat in der Ostschweiz zu unterschiedlichen Einschränkungen geführt. Unsere Übersicht zeigt, welche Verbote in den Kantonen St.Gallen, Thurgau sowie Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden aktuell gelten.
Der Hafen in Salenstein ist mittlerweile ausgetrocknet. (Bild: Tobias Hug (03.08.2026))
Aufgrund der Trocken heit mussste die Feuerwehr bereits tote Fische aus dem Nestweiher in St.Gallen bergen. (Bild: BIld: BRK News)
Am Untersee, dem westlichen Teil des Bodensees, liegen Boote auf dem Trockenen. (Bild: Benjamin Manser ( Mannenbach-Salenstein, 24. 7. 2026))
Vor allem die heimische Bachforelle ist von der anhaltenden Trockenheit betroffen. (Bild: Julia Nehmiz)

Kanton St.Gallen

Die Wälder und die Natur sind so trocken, dass eine hohe Gefahr von Flur- und Waldbränden besteht. Deshalb gilt seit Freitagmittag, 17. Juli, ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im ganzen Kantonsgebiet:

  • Machen Sie keine Feuer im Freien – auch nicht im eigenen Garten. Ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sich diese nicht im Wald befinden.
  • Entzünden Sie kein Feuerwerk.
  • Halten Sie die Feuerverbote unbedingt ein.
  • Bei Nichteinhalten drohen Bussen.

Der Kanton St.Gallen ruft die Bevölkerung, die Landwirtschaft und das Gewerbe dazu auf, sorgsam mit Wasser umzugehen. Zurzeit fehlen die Regenmengen von mehreren Monaten. Die Pegelstände von Seen und Flüssen sind sehr tief, was eine Belastung für eine Vielzahl der Wasserlebewesen darstellt. Für eine Entspannung der Situation sind lang andauernde, flächendeckende Regenfälle notwendig. Alert Swiss teilte am Dienstag, um 12 Uhr, über ihre App die neuesten Empfehlungen des Kantons St.Gallen:

  • Giessen Sie Gärten nur gezielt und sparsam, idealerweise frühmorgens oder am Abend. Nutzen Sie nach Möglichkeit Regenwasser.
  • Reinigen Sie Fahrzeuge und Plätze nicht mit Leitungswasser.
  • Verzichten Sie auf das Befüllen und Nachfüllen von Swimmingpools.
  • Es ist aktuell grundsätzlich verboten, aus Bächen und kleineren Flüssen Wasser zu entnehmen.
  • In besonders sensiblen Gewässerabschnitten ist es zudem untersagt, das Wasser zu betreten (Personen und Tiere) sowie zu Fischen.

Wasserentnahmen für Gemeingebrauch sind und bleiben weiterhin verboten. Das heisst, dass Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern auf dem gesamten Kantonsgebiet ohne Bewilligung untersagt sind. Ausgenommen sind nur noch Bodensee, Walensee, Zürichsee und der Alpenrhein, heisst es weiter auf der Webseite.

Mit zunehmender Trockenheit müssen nun auch Bewilligungen für Wasserentnahmen aus verschiedenen Fliessgewässern bis auf Widerruf entzogen werden. Die Betroffenen werden durch Verantwortliche des Kantons St.Gallen direkt angeschrieben.

Aufgrund der Trocken heit mussste die Feuerwehr bereits tote Fische aus dem Nestweiher in St.Gallen bergen. (Bild: BIld: BRK News)

Zum Schutz der stark belasteten Fische und Wasserlebewesen wird das Betreten besonders sensibler Gewässerabschnitte vorübergehend untersagt. Das Verbot gilt für Personen sowie für mitgeführte Tiere. Die betroffenen Abschnitte werden vor Ort signalisiert. Weitere Informationen finden sich hier: www.sg.ch/trockenheit.

Kanton Thurgau

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung hat das Departement für Bau und Umwelt das Feuerverbot im Kanton Thurgau weiter verschärft. Seit Freitag, 31. Juli, gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot. Gleichzeitig wurde die Waldbrandgefahr auf Stufe 5 («sehr grosse Gefahr») erhöht.

Im Freien dürfen bis auf Widerruf keine Feuer entfacht werden. Das Verbot gilt auch in Gärten, auf Balkonen sowie an bestehenden und bewilligten Feuerstellen und Grillplätzen. Ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund. Ebenfalls verboten ist das Wegwerfen brennender Streichhölzer oder Raucherwaren.

Das seit Mitte Juli geltende Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet bleibt bestehen. Ausgenommen sind bereits bewilligte Grossfeuerwerke. Zuwiderhandlungen gegen das Feuer- und Feuerwerksverbot können mit Bussen bestraft werden.

Am Untersee, dem westlichen Teil des Bodensees, liegen Boote auf dem Trockenen. (Bild: Benjamin Manser ( Mannenbach-Salenstein, 24. 7. 2026))

Aufgrund der tiefen Wasserstände gilt zudem weiterhin das Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern. Dieses betrifft Bäche, Flüsse, natürliche Weiher sowie künstliche und bewirtschaftete Weiher wie Mühleweiher, Fischaufzuchtteiche und Kanäle zur Wasserkraftnutzung.

Vom Verbot ausgenommen sind derzeit der Bodensee (Ober- und Untersee sowie Seerhein), der Rhein, der Hüttwilersee und der Nussbaumersee. Ebenfalls weiterhin zulässig sind – sofern bewilligt – Wasserentnahmen aus Grundwasser oder Quellen sowie Bewilligungen für die Wasserkraftnutzung, die Wärmenutzung und zur Speisung von Weihern.

Weitere Angaben finden sich auf der Webseite des Kantons Thurgau.

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gilt ab Mittwoch, 29. Juli, 12 Uhr, ein absolutes Feuerverbot. Sämtliche Feuer sind im Freien untersagt. Erlaubt sind im Siedlungsgebiet nur Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der gebotenen Vorsicht betrieben werden.

Die Massnahme ist eine Reaktion auf die anhaltende Trockenheit und die hohe Waldbrandgefahr. Die Waldbrandgefahr liegt im Kanton weiterhin bei Stufe 4 (grosse Gefahr). Deshalb wurde beschlossen, das bisherige Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe auf das gesamte Kantonsgebiet auszuweiten. Das bedeutet:

  • Das Entfachen von Feuer im Freien ist auf dem gesamten Kantonsgebiet verboten.
  • Das Grillieren mit Holzkohle oder offenem Feuer ist auch im Siedlungsgebiet nicht mehr erlaubt.
  • Ebenfalls verboten sind Feuerwerk jeglicher Art (Raketen, Vulkane, Böller usw.), Höhenfeuer, Himmelslaternen sowie Laternen mit Kerzen.
  • Erlaubt sind nur der Betrieb von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet. Diese sind mit der notwendigen Vorsicht zu verwenden und dürfen keine Brandgefahr verursachen.

Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Verstösse können polizeilich geahndet werden. Verursachende haften zudem für Schäden. Weitere Informationen zur Waldbrandgefahr und zu geltenden Präventionsmassnahmen sind auf www.ar.ch/waldbrandgefahr zu finden.

Kanton Appenzell Innerrhoden

Aufgrund der anhaltenden Warmwetterperiode erliess auch die Standeskommission des Kantons Appenzell Innerrhoden ab Samstag, 27. Juni, ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 200 Metern zum Waldrand, wie es auf der Webseite heisst. Ausserhalb der Feuerverbotszone wird die Bevölkerung um Folgendes gebeten:

  • Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen entfachen und vor dem Verlassen löschen.
  • Feuer immer beobachten und bei Funkenwurf sofort löschen.
  • Raucherwaren und Zündhölzer vor dem Wegwerfen löschen.

Zudem gilt ab Donnerstag, 23. Juli, ein Feuerwerksverbot. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das Entzünden von Höhenfeuern und Himmelslaternen ist im gesamten Kantonsgebiet verboten. «Das Verbot betrifft auch das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August», heisst es in der Mitteilung. Wer dagegen verstösst, muss mit einer Busse rechnen. Das Verbot bleibt bis auf Widerruf gültig.

Aufgrund des schneearmen Winters sowie des trockenen Frühlings und Sommers führen die Fliessgewässer in Innerrhoden zudem deutlich weniger Wasser. Besonders betroffen sind die Sitter und ihre Zuflüsse, schreibt der Kanton auf seiner Webseite. Die anhaltend hohen Lufttemperaturen führen zudem zu einer starken Erwärmung der Fliessgewässer. Die Kombination aus sehr tiefen Wasserständen und hohen Wassertemperaturen gefährdet die Gewässer und ihre Fischbestände akut. Besonders betroffen sei die heimische Bachforelle. Zum Schutz der Gewässer gilt seit Freitag, 3. Juli, ein vollständiges Verbot sämtlicher Wasserentnahmen.

Vor allem die heimische Bachforelle ist von der anhaltenden Trockenheit betroffen. (Bild: Julia Nehmiz)

Dieses Verbot umfasst den genehmigungsfreien Gemeingebrauch sowie konzessionierte Sondernutzungen. Das bedeutet:

  • Verboten sind sämtliche Wasserentnahmen mit Pumpen, Leitungen oder mobilen Aggregaten.
  • Das Verbot gilt für alle Bäche und Flüsse im Kantonsgebiet.
  • Betroffen sind unter anderem die landwirtschaftliche Bewässerung sowie gewerbliche und industrielle Wasserentnahmen.

Vom Verbot ausgenommen sind ausschliesslich Wasserentnahmen zur Brandbekämpfung durch die Feuerwehr, heisst es weiter auf der Kantonswebseite. Ebenfalls ausgenommen sei das kurzzeitige, manuelle Befüllen von mobilen Viehtränken zur Sicherung des Tierwohls in der Landwirtschaft, sofern das Gewässer dabei nicht künstlich aufgestaut wird.

Das Wasserentnahmeverbot bleibt in Kraft, bis sich die Abflussmengen und Wassertemperaturen nachhaltig normalisiert haben. Über die Aufhebung des Verbots informiert der Kanton rechtzeitig auf der kantonalen Website. (vat/pd)

Artikel: http://www.vaterland.li/regional/ostschweiz/trockenheit-in-der-ostschweiz-diese-verbote-gelten-in-ihrem-wohnkanton-art-745893

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