Feuer, Flucht, Diebstahl: Lange Deliktliste eines Rentners führt zu Strafbefehl
Die Deliktserie des 76-jährigen Toggenburgers begann im April 2024, als er im eigenen Wald in Ebnat-Kappel fünf gesunde Fichten fällte – ohne die Bewilligung dafür zu besitzen. Am selben Tag zündete er drei Haufen mit Naturholz an. Die Brände gerieten wegen kräftigen Windes ausser Kontrolle, sodass das Feuer auf eine weitere Holzbeige überging, deren Brand nur durch die Feuerwehr gelöscht werden konnte.
Rauch rief Polizei auf den Plan
Drei Monate später verbrannte der Mann wieder Äste im eigenen Wald – und verliess den Ort, ohne sich weiter um das Feuer zu kümmern. Auch hier musste die Feuerwehr einschreiten. Und gerade einmal zwei Wochen später zündete er einen Haufen mit nassem Holz an. Dabei rauchte es so stark, dass die Kantonspolizei vorbeischaute und den Mann anweisen musste, den Brand zu löschen.
Doch damit nicht genug. Im April 2025 zündelte der Senior auf einer Magerwiese in einem Naturschutzgebiet. Dabei entstand ein Flurschaden von rund 80 Quadratmetern.
Blaulicht und Sirene der Polizei ignoriert
Letztlich erging gegen den Mann ein Strafbefehl wegen Brandstiftung mit geringem Schaden, der Sachbeschädigung, der mehrfachen Übertretung des Gesetzes über den Feuerschutz, der Übertretung des Umweltschutzgesetzes, der Übertretung des Planungs- und Baugesetzes und der Übertretung des Waldgesetzes.
Sicherlich nicht hilfreich war dabei eine Zuwiderhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Der Mann setzte im Juni 2024 spätnachts unbeirrt seine Fahrt von Ricken in Richtung Rapperswil über zehn Kilometer hinweg fort, obwohl er von einer Patrouille der Kantonspolizei St. Gallen mit der Leuchtmatrix «Stop Polizei», Blaulicht und Wechselklanghorn zum Anhalten aufgefordert worden war. Und schliesslich wurde er zweimal bei einem geringfügigen Diebstahl in Geschäften erwischt.
Verfahrenskosten von 18'460 Franken
Zwar wurde der Vollzug der Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 100 Franken bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von drei Jahren. Doch bezahlen muss der Mann eine Busse von 2500 Franken. Auch muss er dem Besitzer der Magerwiese 321 Franken bezahlen; die restlichen Forderungen wurden auf den Zivilweg verwiesen.
Happig sind aber die Verfahrenskosten von 18'460 Franken, die der Mann voll zu übernehmen hat. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
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