Sie war eine der ersten Nationalrätinnen der Schweiz: St.Gallerin Hanna Sahlfeld-Singer ist verstorben
Von 1971 bis 1975 war Hanna Sahlfeld-Singer im Nationalrat. Sie war die erste St.Galler SP-Nationalrätin und gehörte zu den ersten elf Nationalrätinnen überhaupt. In der Todesanzeige schreiben die SP des Kantons St.Gallen und die SP Frauen des Kantons St.Gallen: «Sie bleibt uns in guter Erinnerung als Vorreiterin für die Gleichstellung sowie als Kämpferin für die Menschenrechte, gegen Armut und für soziale Gerechtigkeit.» Die Frauen in der Schweiz hatten erst kurz vor Sahlfeld-Singers Amtsantritt das Wahl- und Stimmrecht auf Bundesebene erhalten.
Die ehemalige Nationalrätin wohnte in der Region Hannover und verstarb dort am 11. Oktober. Die Beisetzung findet am 22. Oktober im Barsinghausen, Deutschland, statt.
Jüngste Parlamentarierin der ersten Generation
Nach ihrer Wahl musste die Theologin und Pfarrerin aus Flawil aufgrund des aus der Zeit des Kulturkampfs stammenden kirchlichen Ausnahmeartikels von 1874 ihre Anstellung in Altstätten bei der Kirche aufgeben. Der Artikel schloss «Bürger geistlichen Stands» aus dem Parlament aus. Sahlfeld- Singer war mit 28 Jahren die jüngste Parlamentarierin der ersten Generation und die erste Frau, die während der Amtszeit im Bundesparlament Mutter wurde.

In einem Interview mit SRF von 2021 erzählte Sahlfeld-Singer, dass ihr der Pförtner des Bundeshauses den Eintritt zur Vereidigung am 14. Dezember 1971 verwehren wollte. Es fänden heute keine Führungen statt, habe er zu ihr gesagt.
Verzicht auf weitere Legislaturperiode
1975 wurde Hanna Sahlfeld-Singer wiedergewählt. Aber sie verzichtete auf eine weitere Legislaturperiode im Nationalrat, da ihr Ehemann als Pfarrer keine Anstellung mehr im Kanton St.Gallen gefunden hatte. Der Grund dafür war seine deutsche Herkunft und das politische Engagement seiner Ehefrau. Das Ehepaar war deshalb nach Wil umgezogen, von wo aus Rolf Sahlfeld in den Kanton Zürich pendelte.

Da das Einkommen zeitweise fehlte, wurde die junge Familie von Verwandten unterstützt. Im Herbst 1975 beschloss sie, nach Deutschland zu ziehen. Von 1976 bis 2003 war Hanna Sahlfeld-Singer in der Folge Schulpastorin für evangelische Religionslehre am Erzbischöflichen Gymnasium St.Angela in Wipperfürth in Nordrhein-Westfalen. Sie hielt sich von der Parteiarbeit fern, setzte sich aber weiter für die Entwicklungspolitik und die Ökumene ein.
Die Verstorbene besuchte die Primar- und Sekundarschule in Flawil sowie die Kantonsschule in St.Gallen. Sie studierte evangelische Theologie in Zürich, Basel und Wien. Nach ihrem Praktikum in Oberhelfenschwil wurde sie 1969 ordiniert.
Im Nationalrat setzte sich Hanna Sahlfeld-Singer unter anderem für folgende Themen ein:- Besserer Mieterschutz
- Einführung eines Zivildienstes
- Verbesserung Tierschutz / Schächtverbot
- Einführung von Tempo 40 innerorts
- Revision des Eherechts
- Bessere Arbeitsbedingungen für Arbeiterinnen und Arbeiter von Schweizer Firmen in Südafrika
- Einschränkung von Suchtmittel-Werbung
- Kostenübernahme von Schwangerschaftsverhütung durch die Krankenkassen
- Schweizerische Flüchtlingspolitik
- Ersatz von kurzen Freiheitsstrafen durch Geldstrafen
- Beihilfen / Stipendien für Aus- und Weiterbildung von Erwachsenen
- Einführung einer Lebensmitteldeklaration
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.