Mit 1,82 Promille und 162 Sachen bei Oberbüren geblitzt
Am Sonntag kurz nach 3.15 Uhr hielt eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen auf der Heldaustrasse in Buchs ein Auto zur Kontrolle an. Der 26-jährige Autofahrer wurde als fahrunfähig eingestuft. Er musste eine Blut- und Urinprobe abgeben, und der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.
Um 4.10 Uhr bemerkte eine Patrouille ein Auto, das ebenfalls in Buchs, und zwar an der Langäulistrasse, mit laufendem Motor am Strassenrand stand. Der Fahrer hatte seinen Kopf laut Polizeiangaben auf dem Lenkrad abgestützt. Bei der anschliessenden Kontrolle wurde der 44-jährige Autofahrer als fahrunfähig eingestuft. Sein ausländischer Führerausweis wurde ihm für die Schweiz aberkannt. Zudem musste der Mann eine Blut- und Urinprobe abgeben.
Unfall mit hohem Sachschaden in Züberwangen
Kurz nach 9.40 Uhr führten Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen auf der Autobahn A1 bei Oberbüren eine Geschwindigkeitsmessung durch. Dabei wurde ein Auto mit 162 km/h geblitzt – erlaubt sind dort 120 km/h. Ein Alkoholtest förderte zudem zutage, dass der 35-jährige Mann tüchtig gebechert hatte – er hatte 1,82 Promille im Blut. Er ist seinen Führerausweis los.
Am Sonntag kurz nach 14.30 Uhr wurde die Kantonspolizei St.Gallen an einen Verkehrsunfall in Züberwangen gerufen. Im Unterdorf war ein 25-jähriger Mann zunächst durch einen Vorgarten gefahren und dann gegen ein abgestelltes Auto geprallt. Während das Fahrzeug des 25-Jährigen quer auf der Fahrbahn zum Stillstand kam, wurde das zweite Auto gegen eine Hauswand gestossen. Insgesamt entstand Sachschaden von über 25'000 Franken. Der 25-Jährige blieb unverletzt, wurde aber als fahrunfähig eingestuft, wie die Polizei schreibt. Ihm wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen. Zudem musste er eine Blut- und Urinprobe abgeben.
Mit abgelaufenem Führerausweis auf Probe am Steuer
Gegen 18.45 Uhr kontrollierte eine Patrouille ein Auto, das ihr auf der Autobahn A1 bei St.Gallen Neudorf in Fahrtrichtung St.Margrethen aufgefallen war. Es zeigte sich in der Folge, dass der 43-jährige Lenker 1,42 Promille im Blut hatte. Auch er musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben.
Am Sonntagabend gegen 20.50 Uhr hielt die Polizei an der Haagerstrasse in Salez ein Auto zur Kontrolle an. Der 28-jährige Autofahrer wies sich mit einem abgelaufenen Führerausweis auf Probe aus. Zudem wurde er als fahrunfähig eingestuft und musste deshalb eine Blut- und Urinprobe abgeben. Sein Führerausweis wurde eingezogen.
In der Nacht auf Montag schliesslich, gegen 1.10 Uhr, kontrollierte eine Patrouille auf der Industriestrasse in Neuhaus einen 31-jährigen Autofahrer. Der Mann wurde als fahrunfähig eingestuft. Er musste ebenfalls eine Blut- und Urinprobe plus seinen Führerausweis abgeben.
Alle Autofahrer werden laut Polizeiangaben angezeigt, und die zuständigen Strassenverkehrsämter prüfen Administrativmassnahmen. (kapo/dwa)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben





Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.