Kanton St.Gallen erlässt absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Die Wälder und die Natur sind so trocken, dass eine hohe Gefahr von Flur- und Waldbränden besteht. Laut Medienmitteilung des Kantons St.Gallen ist die Einschätzung der Fachleute des Kantonsforstamtes und der Blaulichtorganisationen eindeutig: Schon ein kleiner Funke kann grosse und unberechenbare Brände entfachen. Deshalb gilt ab Freitag, 17. Juli, 12 Uhr, ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im ganzen Kantonsgebiet:
- Machen Sie keine Feuer im Freien – auch nicht im eigenen Garten. Ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sich diese nicht im Wald befinden.
- Entzünden Sie kein Feuerwerk.
- Halten Sie die Feuerverbote unbedingt ein.
- Bei Nichteinhalten drohen Bussen.
Flur- und Waldbrände stellen eine grosse Gefahr für Mensch und Umwelt dar und können immense Schäden anrichten. Ziel der Massnahmen ist es deshalb, den Ausbruch eines Feuers zu verhindern, heisst es weiter im Communiqué. Der Kanton bittet die Bevölkerung, auch Familien, Freunde und Nachbarn darüber zu informieren.
Ausgenommen vom Feuerwerksverbot seien bereits bewilligte, kommunale Feuerwerke auf Seen mit einem Mindestabstand von 350 Metern zum Ufer. Darunter fallen die Feuerwerke in Rorschach am 31. Juli und in Rapperswil-Jona am 7. und 8. August. (pd)
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