Kantonales Jagdgesetz wird angepasst – Grund ist der Biber
Der Kanton St.Gallen hat das Jagdgesetz überarbeitet: Hintergrund ist die Erneuerung der Jagdgesetzgebung auf nationaler Stufe im Jahr 2025. Die Regierung hat nun die Vernehmlassung dazu eröffnet, schreibt die Staatskanzlei in einer Mitteilung.
Das kantonale Jagdgesetz habe sich in seiner heutigen Fassung grundsätzlich bewährt, heisst es dort. Die Anpassungen betreffen im Wesentlichen das Thema Wildschaden durch Biber. Neu sollen nicht mehr nur Schäden durch den Biber an Wald und landwirtschaftlichen Kulturen entschädigt werden, sondern auch Schäden an gewissen Bauten und Anlagen von öffentlichem Interesse. Voraussetzung dafür ist, dass vorgängig zumutbare Verhütungsmassnahmen getroffen wurden. Weiter soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, sodass sich Bund und Kantone bei baulichen Verhütungsmassnahmen an wichtigen Infrastrukturen finanziell beteiligen.
Rothirschbestände sinken nicht
Eine weitere Anpassung betrifft den Rothirsch: Die Bestände sind in den vergangenen Jahren gestiegen. «Trotz grossem Engagement der Jagdgesellschaften konnte der Bestand nicht wie geplant gesenkt werden», heisst es in der Mitteilung. Mit der vorliegenden Gesetzesanpassung will die Regierung die Organisation der Jagdplanung beim Rothirsch anpassen.
Zu diesem Zweck sollen die revierübergreifenden Zusammenschlüsse von Jägerinnen und Jägern (sogenannte Hegegemeinschaften) abgeschafft werden. Die Abschussvorgaben sollen stattdessen wie bei Rehen und Gämsen direkt gegenüber dem einzelnen Jagdrevier festgelegt werden. Von diesem Vorgehen verspreche sich die Regierung schlankere Strukturen und einen effizienteren Vollzug. Beides unterstütze das im Rahmen der strategischen Jagdplanung definierte Ziel, den Bestand an Rothirschen zu reduzieren. (jor)
Copyright © 2026 by Vaduzer Medienhaus
Wiederverwertung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung.

