Kritik an St.Galler Regierung: Mitte und die SVP halten an ihrer Kathi-Motion fest
Im Januar urteilte das Bundesgericht, die Wiler Mädchensekundarschule St.Katharina verstosse gegen Grundrechte wie das Diskriminierungsverbot und die Glaubensfreiheit. Als Reaktion darauf reichten die Mitte-EVP-Fraktion und die SVP-Fraktion in der Frühjahrssession des St.Galler Kantonsrats eine Motion ein, um mit einer Änderung der Kantonsverfassung den Fortbestand der katholisch geprägten Oberstufenschulen sicherzustellen.
Die St.Galler Regierung findet das Vorhaben «rechtsstaatlich problematisch», wie sie kürzlich darlegte. Eine Verfassungsbestimmung, wie sie Mitte-EVP und SVP vorschlagen, würde spätestens auf Bundesebene scheitern, warnt sie. Die Regierung plädiert deshalb für eine Abschwächung der Motion, mit einem geänderten Wortlaut. Sie will bei der Totalrevision des Volksschulgesetzes den «Spielraum für geschlechtergetrennten Unterricht» und die «Vermittlung von christlich-humanistischen Werten» ausloten.
Davon halten Mitte-EVP und SVP wenig. Der von der Regierung vorgeschlagene Weg, das Anliegen im Rahmen der Totalrevision des Volksschulgesetzes aufzunehmen, sei nicht nachvollziehbar, kritisieren sie in einer Pressemitteilung. Die Fraktionen wollen deshalb an der gemeinsamen Motion festhalten.
Stimmvolk soll über Schulformen entscheiden
Mitte-EVP und SVP bezweifeln, dass der Regierungsvorschlag zu mehr Rechtssicherheit führen würde. Dabei verweisen sie auf die Tatsache, dass die Vernehmlassung zur Totalrevision des Volksschulgesetzes bisher nicht gestartet wurde. Auch das Volksschulgesetz oder Teile davon könnten direkt beim Bundesgericht angefochten werden, geben sie zu bedenken.
Die beiden Fraktion zeigen sich zudem überzeugt, dass «das Volk als höchste Instanz in unserem direktdemokratischen System» darüber entscheiden solle, wie die Schulformen im Kanton St.Gallen abgesichert werden. Es könne also auch nicht von einer Übersteuerung richterlicher Entscheide gesprochen werden. «Der Gewährleistung einer vom St.Galler Stimmvolk beschlossenen Verfassungsbestimmung durch das nationale Parlament blicken wir zuversichtlich entgegen», heisst es in der Mitteilung weiter. (mge)
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