Kritik an St.Galler Regierung: Mitte und die SVP halten an ihrer Kathi-Motion fest
Im Januar urteilte das Bundesgericht, die Wiler Mädchensekundarschule St.Katharina verstosse gegen Grundrechte wie das Diskriminierungsverbot und die Glaubensfreiheit. Als Reaktion darauf reichten die Mitte-EVP-Fraktion und die SVP-Fraktion in der Frühjahrssession des St.Galler Kantonsrats eine Motion ein, um mit einer Änderung der Kantonsverfassung den Fortbestand der katholisch geprägten Oberstufenschulen sicherzustellen.
Die St.Galler Regierung findet das Vorhaben «rechtsstaatlich problematisch», wie sie kürzlich darlegte. Eine Verfassungsbestimmung, wie sie Mitte-EVP und SVP vorschlagen, würde spätestens auf Bundesebene scheitern, warnt sie. Die Regierung plädiert deshalb für eine Abschwächung der Motion, mit einem geänderten Wortlaut. Sie will bei der Totalrevision des Volksschulgesetzes den «Spielraum für geschlechtergetrennten Unterricht» und die «Vermittlung von christlich-humanistischen Werten» ausloten.
Davon halten Mitte-EVP und SVP wenig. Der von der Regierung vorgeschlagene Weg, das Anliegen im Rahmen der Totalrevision des Volksschulgesetzes aufzunehmen, sei nicht nachvollziehbar, kritisieren sie in einer Pressemitteilung. Die Fraktionen wollen deshalb an der gemeinsamen Motion festhalten.
Stimmvolk soll über Schulformen entscheiden
Mitte-EVP und SVP bezweifeln, dass der Regierungsvorschlag zu mehr Rechtssicherheit führen würde. Dabei verweisen sie auf die Tatsache, dass die Vernehmlassung zur Totalrevision des Volksschulgesetzes bisher nicht gestartet wurde. Auch das Volksschulgesetz oder Teile davon könnten direkt beim Bundesgericht angefochten werden, geben sie zu bedenken.
Die beiden Fraktion zeigen sich zudem überzeugt, dass «das Volk als höchste Instanz in unserem direktdemokratischen System» darüber entscheiden solle, wie die Schulformen im Kanton St.Gallen abgesichert werden. Es könne also auch nicht von einer Übersteuerung richterlicher Entscheide gesprochen werden. «Der Gewährleistung einer vom St.Galler Stimmvolk beschlossenen Verfassungsbestimmung durch das nationale Parlament blicken wir zuversichtlich entgegen», heisst es in der Mitteilung weiter. (mge)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.