­
­
­
­

Kritik an St.Galler Regierung: Mitte und die SVP halten an ihrer Kathi-Motion fest

Die St.Galler Regierung warnt vor rechtlichen Problemen, Mitte-EVP und SVP bleiben unbeirrt: Sie wollen ihre Motion zur Absicherung katholischer Schulen im Kanton St.Gallen dem Volk vorlegen – trotz Bundesgerichtsurteil.
Das Bundesgericht hat im Januar entschieden, dass die katholische Mädchensekundarschule St.Katharina in Wil nicht verfassungskonform ist. (Bild: Ralph Ribi)

Im Januar urteilte das Bundesgericht, die Wiler Mädchensekundarschule St.Katharina verstosse gegen Grundrechte wie das Diskriminierungsverbot und die Glaubensfreiheit. Als Reaktion darauf reichten die Mitte-EVP-Fraktion und die SVP-Fraktion in der Frühjahrssession des St.Galler Kantonsrats eine Motion ein, um mit einer Änderung der Kantonsverfassung den Fortbestand der katholisch geprägten Oberstufenschulen sicherzustellen.

Die St.Galler Regierung findet das Vorhaben «rechtsstaatlich problematisch», wie sie kürzlich darlegte. Eine Verfassungsbestimmung, wie sie Mitte-EVP und SVP vorschlagen, würde spätestens auf Bundesebene scheitern, warnt sie. Die Regierung plädiert deshalb für eine Abschwächung der Motion, mit einem geänderten Wortlaut. Sie will bei der Totalrevision des Volksschulgesetzes den «Spielraum für geschlechtergetrennten Unterricht» und die «Vermittlung von christlich-humanistischen Werten» ausloten.

Davon halten Mitte-EVP und SVP wenig. Der von der Regierung vorgeschlagene Weg, das Anliegen im Rahmen der Totalrevision des Volksschulgesetzes aufzunehmen, sei nicht nachvollziehbar, kritisieren sie in einer Pressemitteilung. Die Fraktionen wollen deshalb an der gemeinsamen Motion festhalten.

Stimmvolk soll über Schulformen entscheiden

Mitte-EVP und SVP bezweifeln, dass der Regierungsvorschlag zu mehr Rechtssicherheit führen würde. Dabei verweisen sie auf die Tatsache, dass die Vernehmlassung zur Totalrevision des Volksschulgesetzes bisher nicht gestartet wurde. Auch das Volksschulgesetz oder Teile davon könnten direkt beim Bundesgericht angefochten werden, geben sie zu bedenken.

Die beiden Fraktion zeigen sich zudem überzeugt, dass «das Volk als höchste Instanz in unserem direktdemokratischen System» darüber entscheiden solle, wie die Schulformen im Kanton St.Gallen abgesichert werden. Es könne also auch nicht von einer Übersteuerung richterlicher Entscheide gesprochen werden. «Der Gewährleistung einer vom St.Galler Stimmvolk beschlossenen Verfassungsbestimmung durch das nationale Parlament blicken wir zuversichtlich entgegen», heisst es in der Mitteilung weiter. (mge)

 
Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Kommentare

    Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben

Kommentare hinzufügen

Ähnliche Artikel

AboNicht zonenkonforme Haltungen mit Übereinstimmung

Bau- und Landwirtschaftszone bleiben getrennt

Equiden: Die Arbeitsgruppe denkt auch über Spezialzonen aus Flächen aus dem übrigen Gemeindegebiet nach.
09.09.2025
Abo

Bau- und Landwirtschaftszone bleiben getrennt

Equiden: Die Arbeitsgruppe denkt auch über Spezialzonen aus Flächen aus dem übrigen Gemeindegebiet nach.
08.09.2025
AboTurnhallen ausgebucht und fehlendes Schwimmbecken

Ergebnisse in naher Zukunft erwartet

Die Regierung hat eine Postulatsbeantwortung bezüglich der Sportinfrastruktur und eines Bewegungskonzeptes verabschiedet.
08.09.2025

Wettbewerb

Gewinne jetzt Liechtensteins erstes iPhone 17 Air oder 17 Pro!
iPhone 17 Pro
vor 23 Stunden

Umfrage der Woche

Wie häufig besuchen Sie die Liechtensteiner Casinos?
­
­