Ehestreit endet ohne Strafe – aber mit einer Rechnung von über 5600 Franken
Der kurz vor der Pensionierung stehende Schweizer wehrte sich am Kantonsgericht St.Gallen gegen den Vorwurf, er habe seine Frau während eines Ehestreits malträtiert. Er war vom Kreisgericht Toggenburg wegen einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten, Beschimpfung und geringfügigen Vermögensdelikts schuldig erklärt worden. Dafür hätte er eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken sowie eine Busse von 300 Franken bezahlen sollen. Diese Zeitung berichtete darüber am 22. Juni 2026.
Kantonsgericht lässt Milde walten
Das Kantonsgericht entschied nun anders. Dem schriftlichen Urteil ist zu entnehmen, dass die Anklage wegen Beschimpfung und geringfügigen Vermögensdelikts eingestellt wird. Für die Vorwürfe der einfachen Körperverletzung und der Tätlichkeiten erhält der Beschuldigte Schuldsprüche. Von einer Bestrafung sieht das Gericht jedoch ab. Die Zivilklage der Ehefrau wird zudem abgewiesen.
Mit diesem Urteil ist das Kantonsgericht teilweise der Argumentation des Verteidigers gefolgt. Er hatte zwar einen vollständigen Freispruch von Schuld und Strafe verlangt, aber auch mit einem Eventualantrag für Straffreiheit plädiert, falls das Gericht die einfache Körperverletzung und die Tätlichkeiten als gegeben einstufe. Sein Begehren begründete er unter anderem damit, dass die Ehe von Anfang an unter einem unglücklichen Stern gestanden und die Ehefrau ihren Teil zum Streit beigetragen habe. Ausserdem bezweifelte er, dass sie tatsächlich beim Streit verletzt wurde, und betonte, die Ehe sei unterdessen geschieden und die Frau habe ihr Desinteresse an einer Verurteilung des Beschuldigten bekundet.
Ehestreit kommt teuer zu stehen
Trotz der Straffreiheit kommt der Ehestreit den Beschuldigten teuer zu stehen. Er muss Verfahrenskosten in der Höhe von rund 5650 Franken zahlen. Der Staat übernimmt rund 7080 Franken.
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