Initiative fordert Doppelproporz für St.Galler Kantonsratswahlen
Im Kanton St.Gallen seien nicht alle Stimmen gleich viel wert. Dieser Meinung ist ein überparteiliches Komitee aus Vertreterinnen und Vertretern von Grünen, GLP, SP und EVP. Um dies zu ändern, hat das Komitee am Montag eine kantonale Einheitsinitiative gestartet. «Damit jede Stimme zählt! Für ein faires Wahlsystem im Kanton St.Gallen» fordert die Einführung des Doppelproporzes bei den Kantonsratswahlen.
Bisher wurde das Hagenbach-Bischoff-Verfahren angewandt. Das nach dem Schweizer Physiker Eduard Hagenbach-Bischoff benannte System errechnet die Sitzverteilung mittels zweier Quotienten. Dabei werden Zahlen gerundet. So gehen laut Initiativkomitee Stimmen ersatzlos verloren. Besonders kleine Parteien treffe das teilweise hart.
Das Initiativkomitee führt aus: Bei den Kantonsratswahlen 2024 benötigten einzelne Parteien bis zu 50 Prozent mehr Stimmen pro Sitz als die wählerstärkste Partei. Dass eine Stimme für eine kleine Partei damit weniger zähle als eine Stimme für eine grosse, sei mit dem Prinzip der demokratischen Gleichbehandlung nicht vereinbar.
Der Doppelproporz sei die Antwort. Das doppelt-proportionale Verfahren arbeitet mit zwei Schritten. Anhand des Wahlresultats wird zunächst auf kantonaler Ebene bestimmt, wie viele Sitze eine Partei erhält. Im zweiten Schritt werden die Sitze dann auf die Wahlkreise der Kandidierenden der jeweiligen Partei aufgeteilt. Mit dem neuen System würde sich die Berechnungsmethode ändern, die Wahlkreise aber erhalten bleiben.
Zehn Kantone als Vorbilder
Die Idee ist keine neue. Der Kanton Zürich führte den Doppelproporz bereits 2006 ein. Später folgten die Kantone Aargau, Schaffhausen, Nidwalden, Zug, Schwyz, Wallis, Uri, Graubünden und Basel-Landschaft. Im Thurgau wurden im März die nötigen Unterschriften für eine Volksinitiative eingereicht. GLP, Grüne, EDU, EVP und Aufrecht Thurgau unterstützen die Initiative. Die Thurgauerinnen und Thurgauer können wohl frühestens 2027 darüber abstimmen.
Der St.Galler Kantonsrat hat entsprechende Vorstösse mehrfach abgelehnt. So etwa eine Motion aus dem Jahr 2023. Die Begründung: Das st.gallische Wahlrecht solle nicht wesentlich vom eidgenössischen für die Nationalratswahlen abweichen. Zudem wurden die «fehlende praktische Nachvollziehbarkeit», Intransparenz sowie potenzielle Verzerrungen bei der Sitzzuteilung bemängelt.
Das überparteiliche Komitee möchte das Anliegen nun vors Volk bringen. Damit das gelingt, müssen 4000 Unterschriften innerhalb von fünf Monaten zusammenkommen. (jen)
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