Sommer, Sonne, Schnappschuss: So steht es ums Fotografieren in Ostschweizer Badis
Die Sonne scheint, das blaue (Chlor-)Wasser schimmert und der grüne Rasen leuchtet – ein Nachmittag im Freibad ist bei diesen Temperaturen beliebt. Da kommt schnell die Idee auf, den Moment mit der Kamera einfangen zu wollen. Doch was ist angemessen oder gar erlaubt? Was passiert, wenn nicht nur die schöne Szenerie, sondern auch andere Badegäste fotografiert werden?
Unlängst kam es zu einem Fall auf der Zürcher Werdinsel. Wie 20 Minuten berichtete, filmte ein Mann badende und oberkörperfreie Frauen. Als die Frauen ihn darauf ansprachen, weigerte er sich, die Bilder und Videos von seinem Handy zu löschen.
Ein Dunkelfeld an Vorfällen
Eine Umfrage beim St.Galler Familienbad Dreilinden, dem Gossauer Freibad Buechenwald, dem Freibad Sonnenberg in Herisau und dem Schwimmbad Arbon hat ergeben: Diese Freibäder der Region waren noch mit keinen solchen Fällen konfrontiert. Auch Simon Anderhalden, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen, sagt, dass in den letzten Jahren ganz vereinzelt solche Anzeigen eingegangen seien. Eine detaillierte Klassifizierung solcher Fälle oder eine Statistik dazu gebe es aber nicht. Anderhalden weist zudem darauf hin, dass es ein Dunkelfeld solcher Fälle geben dürfte. Fälle, die der Polizei gar nie gemeldet wurden.
Sowohl in der Arboner als auch der Gossauer Badi gilt ein Fotografie- und Filmverbot. Ein kleines, aber feines Detail: In Arbon ist das Filmen und Fotografieren «aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes grundsätzlich verboten». In Gossau ist es «von Personen ohne deren Zustimmung» verboten.
Für die Durchsetzung der Verbote ist das Badepersonal zuständig. «Die Bademeisterinnen und Bademeister tragen die Verantwortung, solche Situationen zu erkennen, die betroffenen Personen direkt anzusprechen und bei Bedarf weitere Schritte einzuleiten», schreibt die Stadt Arbon auf Anfrage. Weitere Schritte können je nach Situation eine Meldung an die Betriebsleitung oder die Polizei sein. Auch in Gossau kann das Badepersonal Personen, die gegen die Regeln verstossen, aus der Anlage verweisen. Zudem könne die Stadt den weiteren Zutritt zu den Bädern verbieten, wie es auf Anfrage heisst.
Nur mit der nötigen Bewilligung

Im Familienbad Dreilinden ist das Fotografieren und Filmen nur mit Bewilligung der Dienststelle Infrastruktur, Bildung und Freizeit gestattet. Es seien vereinzelt Fälle bekannt, bei denen Gäste ohne erforderliche Bewilligung Foto- oder Filmaufnahmen gemacht hätten, teilt die Stadt auf Anfrage mit. In diesen Fällen spreche das Badepersonal die Personen direkt an und fordere sie auf, die Aufnahmen umgehend zu löschen.
Anders ist die Situation im Herisauer Schwimmbad. Dort gibt es kein Verbot. «Dann müssten wir Handys verbieten und das ist schwierig umzusetzen», sagt Bademeister Beat Hefti. Dafür wäre ein Entscheid auf nationaler, kantonaler oder Gemeindeebene nötig. Zudem würde ein Verbot wieder andere Probleme mit sich bringen. Es gebe Leute, die sich durch eine solche Einschränkung gestört fühlen würden. Zu entsprechenden Vorfällen sei es noch nicht gekommen. «Zum Glück hatten wir bis jetzt noch nie Schwierigkeiten damit.»

Jeder darf selbst entscheiden
Wenn Personen ungefragt gefilmt oder fotografiert werden, kommt das Recht am eigenen Bild zum Tragen. Dieses Persönlichkeitsrecht besagt, dass jeder und jede selbst darüber entscheiden kann, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm oder ihr verwendet werden. Darüber gibt eine aktuelle Broschüre der Schweizerischen Kriminalprävention SKP Auskunft. Wie die meisten Gesetze ist auch das Recht am eigenen Bild nicht absolut. Ob ein Sachverhalt strafrechtlich oder nur zivilrechtlich relevant ist, hängt von den konkreten Umständen ab.
So ist es von Situation zu Situation unterschiedlich, welche Konsequenzen drohen. Möglich seien eine Wegweisung aus der Anlage, ein Hausverbot und, je nach Sachlage, eine Anzeige, sagt Polizeisprecher Simon Anderhalden. «Bei Aufnahmen von Kindern oder in einem klar sexualisierten Kontext kann die Situation besonders gravierend sein und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.» Zudem können heimliche Aufnahmen aus dem geschützten Privatbereich strafbar sein.
Hausregeln können der Polizei helfen
Ein Fotografie- und Filmverbot der Freibäder ist laut Anderhalden in erster Linie eine Regel der Betreibenden. Ein Verstoss sei nicht automatisch gleichbedeutend mit einer Straftat. Doch: «Das Hausrecht kann der Polizei in der Praxis aber helfen, rasch einzuschreiten und die Situation zu beruhigen.»
Wer also im Freibad die Badestimmung mit der Kamera einfangen möchte, muss vorsichtig sein. Oder vielleicht ganz darauf verzichten und den Moment geniessen.
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