Notbrücke für das Gas und ausserordentliche Bürgerversammlung für Neubau
In den letzten Tagen wurden die Sicherheitsmassnahmen um die Mühlaubrücke ausgeweitet. Dies hat mit der an der Brücke befestigten Gasleitung zu tun: Deren Sicherung über eine Not-Rohrleitungsbrücke geniesst im Moment die höchste Priorität. Das schreibt die Gemeinde Lütisburg im aktuellen Mitteilungsblatt.
Erstens hängt die Versorgung des Toggenburgs von dieser Leitung ab. Zweitens erlaubt das Bundesrecht Notmassnahmen für Gas. Alle anderen betroffenen Werke müssen die ordentlichen Bewilligungsverfahren durchlaufen.
Temporäre Brücke via Notrecht
Das Bundesamt für Energie ordnete eine sofortige temporäre Brücke im Notrecht an, um die bestehende Gasleitung so schnell wie möglich von der Mühlaubrücke wegzuverlegen. Die Platzverhältnisse sind dabei äusserst anspruchsvoll und sehr eng, wie diese Zeitung bereits Mitte Mai berichtete.
Es gilt zu berücksichtigen, dass die neue Lösung künftig idealerweise auch Synergien für weitere Werkleitungen oder sogar für Fussgängerinnen und Fussgänger ermöglichen soll, schreibt Lütisburg nun. Dafür sind ordentliche Baubewilligungsverfahren erforderlich. Dazu können aus heutiger Sicht noch keine Aussagen gemacht werden. Die Gemeinden Lütisburg und Kirchberg stehen aber im engen Kontakt mit der Ganeos AG als Betreiberin der Gasleitung, um zu prüfen und sicherzustellen, dass auch für die Zukunft möglichst viele Optionen offenbleiben.
Definitive Leitungsführung für Gas muss neu geplant werden
Was bereits Kirchbergs Gemeindepräsident Roland Habrik gegenüber dieser Zeitung sagte, wird jetzt auch von Lütisburg bestätigt: Es kann jetzt schon praktisch ausgeschlossen werden, dass es bis zur möglichen Eröffnung einer neuen Mühlaubrücke ein Provisorium für den motorisierten Verkehr geben wird.
Die Gemeinde Lütisburg schreibt: «Was sich ebenfalls abzeichnet: Es macht finanziell und zeitlich für die Gemeinden keinen Sinn, jetzt Ressourcen in verschiedene Notbrücken zu investieren.» Am effizientesten sei es, die Planung für eine neue Brücke voranzutreiben. Für beides gibt es auf Seiten von Lütisburg aber aktuell keinen bewilligten Kredit.
Ausserordentliche Bürgerversammlung im Sommer
Der Gemeinderat Lütisburg hat die nötigen rechtlichen Abklärungen betreffend Einholung des Projektierungskredits für den Brückenneubau getätigt. Es liegt in der alleinigen Kompetenz der Bürgerschaft, einen Projektierungskredit zu bewilligen. Erforderlich ist hierfür ein Beschluss im Rahmen des Voranschlags. Hierzu muss an einer ausserordentlichen Bürgerversammlung ein Nachtrag zur Investitionsrechnung im Budget 2026 beantragt werden.
Der Gemeinderat hat beschlossen, zwischen den Sommer- und den Herbstferien 2026 eine ausserordentliche Bürgerversammlung durchzuführen und der Bürgerschaft den Nachtrag zur Investitionsrechnung im Budget beziehungsweise die Wiederaufnahme der von der Bürgerschaft gestrichenen Budgetposition (Projektierungskredit von 270'000 Franken) zu beantragen.
Die ausserordentliche Bürgerversammlung wird voraussichtlich auch genutzt, um über einen möglichen Austritt aus dem Zweckverband Hallenbad Bütschwil zu befinden. Eine entsprechende Absicht kommunizierte Gemeindepräsidentin Katharina Meier Ende vergangener Woche gegenüber dieser Zeitung. (pd)
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