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Italienischer Mafia-Geldwäscher mit St.Galler Aufenthaltsbewilligung in Lugano verhaftet

Die jüngste Operation internationaler Polizeieinheiten gegen die Mafia belegt die Dringlichkeit der Motion im St.Galler Kantonsrat für das Strafregister-Screening.
von Marcel Elsener
Mafia-Organisationen brauchen die Schweiz vor allem zur Geldwäsche: Ein Handlanger der Ndrangheta vor dem Prozess am Bundesstrafgericht in Bellinzona im vergangenen August. (Bild: key/Elia Bianchi)

Die organisierte Kriminalität nutzt die Lücken der kantonalen Bürokratie gezielt aus. Dies zeigt die Verhaftung eines Mafia-Geldwäschers mit St.Galler Bezug: Am 21. Oktober wurde im Stadtteil Cassarate in Lugano ein 62-jähriger Neapolitaner festgenommen. Er gilt als mutmassliches Finanzhirn einer Mailänder Schattenbank, die Geld für die Mafia-Organisationen Camorra und Ndrangehta gewaschen hat. Der Mann soll zudem Finanzgeschäfte via Kryptowährungen über eine Scheinfirma in Zug abgewickelt haben.

Der Italiener, in den Mafia-Kreisen «Fratellino» (Brüderchen) geheissen, bewegte sich legal in der Schweiz: Er hatte eine B-Aufenthaltsbewilligung des Kantons St.Gallen, wie Tessiner Medien melden. Seine Festnahme war Teil einer internationalen Operation gegen die Mafia in Italien, Spanien und der Schweiz, die auf Ermittlungen der Finanzpolizei in Mailand zurückgeht. Dabei wurden in den drei Ländern 30 Verdächtigte festgenommen und Gelder und Wertsachen in der Höhe von über 21 Millionen Euro beschlagnahmt – darunter Autos, Boote, Luxusuhren und Geldzählmaschinen.

St.Gallen als «goldener Unterschlupf»

Es geht um internationale Geldwäsche, Steuerbetrug, Konkursdelikte, Drogenhandel und Waffenverbrechen und der «Schattenbanker» mit St.Galler Bewilligung war anscheinend eine zentrale Figur. Die Schweizer Bundesanwaltschaft bestätigte, einem Rechtshilfegesuch aus Italien nachgegangen zu sein. Polizisten des Bundes und des Kantons Tessin hätten mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt, die besagte Person festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt.

Der jüngste Fall mit dem «goldenen Unterschlupf» im Kanton St.Gallen bestätige die dringliche obligatorische Prüfung von Strafregistern auch von EU-Bürgern, sagt der Bündner Rechtsanwalt und Geldwäscherei-Experte Leandro Noi. «Solange das Screening unvollständig ist, werden Kantone ohne Kontrollen zu unfreiwilligen Schutzbrief-Ausstellern.» Der St.Galler Kantonsrat hat dies erkannt und deshalb in der Herbstsession die Motion für eine obligatorische Strafregister-Prüfung überwiesen – gegen den Willen der Regierung.

Tessiner Abschreckungseffekt wirkt

Seit im März vier Mafiosi im Misox aufflogen, ist das Thema eines umfassenden «Anti-Mafia-Schutzes» im Kanton Graubünden und inzwischen auch auf Bundesebene viel diskutiertes Thema. Leandro Noi wirbelte an der Seite des Präsidenten der Bürgergemeinde von Roveredo für das Strafregister-Screening in Chur und Bern. Dass dieser Riegel wirkt, belegen abgehörte Telefonate seitens italienischer Ermittler: Nachdem das Tessin die präventiven Kontrollen verschärft hatte, warnten Clanmitglieder explizit vor Gesuchen und empfahlen andere Kantone wie Graubünden. Noi sieht darin den Beweis für den Trichtereffekt: «Schafft ein Kanton Hürden, weichen Kriminelle via lokale Vermittler auf ungeschützte Nachbarkantone aus.»

Die erste Bilanz im Tessin spricht Bände: Von 2015 bis 2018 tauchten bei rund 95'000 überprüften B- und G-Gesuchen 579 Vorstrafen auf. In 251 Fällen wurde das Gesuch wegen der Schwere der Delikte abgelehnt oder die Bewilligung widerrufen. «Wichtiger war der Abschreckungseffekt», stellt Noi fest. «Als das Milieu begriff, dass das Tessin das Strafregister systematisch prüft, brach die Zahl der Anträge vorbestrafter Personen drastisch ein.»

Obwohl Mafia-Experten wie der ehemalige Staatsanwalt Paolo Bernasconi speziell den Kanton Graubünden schon vor Jahren vor Mafia-Ansiedlungen und Scheinfirmen zur Geldwäscherei warnten, tut sich die Bündner Regierung schwer mit verschärften Kontrollen. Seit August erlaubt sie immerhin das systematische Strafregister-Screening in der Südbündner Region Moesano. Im Grossen Rat wurde dies erst im Oktober erneut als «Pflästerlipolitik» kritisiert, weil «organisierte Kriminalität nicht am San Bernardino halt macht», wie eine Kantonsrätin betonte.

Vorstösse in Bern, Ausserrhoden, Luzern und Aargau

Entgegen dem Einwand, eine obligatorische Strafregister-Prüfung verstosse gegen die Vereinbarung mit der EU, überwies der Nationalrat im Sommer eine Motion für eine nationale Lösung. Ende September doppelte der Ständerat beim EU-Paket nach – per Stichentscheid von Ständeratspräsident Stefan Engler. Dies wirke als «Katalysator in den Kantonen», meint Leandro Noi. Zusätzlich zur Motion im St.Galler Kantonsrat wird das obligatorische Strafregister auch in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden (mittels dringlicher Interpellation), Luzern und Aargau jeweils mit Motionen gefordert.

Die Harmonisierung dieser Praxis sei dringlich, sagt Experte Leandro Noi: «Die Mafia 5.0 hat technologisch und wirtschaftlich ein Jahrzehnt Vorsprung. Kriminelle, die Milliarden über Blockchains bewegen und sich über Strohmänner einnisten, lassen sich nicht mit dem bürokratischen Zögern des letzten Jahrhunderts bekämpfen.» Das interkantonale Screening zu vereinheitlichen und systematisch den Strafregisterauszug zu verlangen, sei «weder Mehraufwand noch Fremdenfeindlichkeit», so Noi. «Es ist die operativ leicht umsetzbare Mindestmassnahme zur legitimen Selbstverteidigung des Rechtsstaates.»

Artikel: http://www.vaterland.li/regional/ostschweiz/mafia-festnahme-in-lugano-schattenbanker-hatte-stgaller-aufenthaltsbewilligung-art-770770

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