Hickhack um Lütisburger Turnhalle: Schulrat hält trotz Kritik am aktuellen Projekt fest
Der Ersatzbau für die Mehrzweckhalle in Lütisburg bewegt die Gemüter. Die Bürgerschaft hat das Projekt «Ersatzbau Mehrzweckhalle» im März 2024 an der Urne bewilligt. Trotzdem bleibt das Projekt aber umstritten. Einsprachen verhindern den Neubau.
Aktuell geht es auch um die Frage, ob das Projekt angepasst und somit günstiger werden kann. Die Schulgemeinde stellt im aktuellen Mitteilungsblatt der Gemeinde Lütisburg fest, dass nur Detailänderungen und Projektoptimierungen zulässig sind. Die Einstellhalle, die Dimensionierung der Halle und die Mehrzwecknutzung seien hingegen wesentliche Elemente und könnten nicht geändert werden. Für wesentliche Projektänderungen bräuchte es ein neues Projekt. Also einen neuen Projektierungskredit, eine neue Urnenabstimmung mit neuem Baukredit. Der Schulrat habe zwischenzeitlich geprüft, was ein Stopp des Projekts und eine Aufgleisung eines neuen Projekts ohne Einstellhalle bedeuten würde.
Schulrat sieht keine Sparmöglichkeit
Die bisherigen Kosten wären grösstenteils vergebens ausgegeben, schreibt die Behörde. Weitere Kosten für das neue Projekt kämen dazu. Aufgrund der Abklärungen stellt der Schulrat fest: «Ein neues, redimensioniertes Projekt würde zusammen mit den bisherigen Ausgaben mindestens so hohe Kosten generieren, wie das 2024 von der Bevölkerung bewilligte Projekt.» Die Gefahr sei gross, dass Lütisburg mit einem neuen Minimalprojekt gleich viel oder sogar noch mehr bezahlen und einen viel schlechteren Gegenwert erhalten würde, so die Behörde. Ein Projektabbruch kommt für ihn nicht in Frage.
Der Knatsch um die neue Lütisburger Turnhalle zieht sich in die Länge. Und das, obwohl die alte Halle längst abgebrochen ist. Am 11. März dieses Jahres erteilte der Gemeinderat die Baubewilligung für den «Ersatzbau Mehrzweckhalle» mit Auflagen und Bedingungen. Nicht genehmigt wurden die Süd- und Westfassade mit den Solarpaneelen. Diese beiden Fassaden mussten überarbeitet werden. Zudem mussten die Erschliessungssituation bezüglich Notzufahrt für die Feuerwehr leicht angepasst sowie in zwei vorgegebenen Bereichen öffentlich nutzbare Sitzgelegenheiten mit Abfalleimern eingeplant werden. Diese Projektänderungen müssen erneut öffentlich aufgelegt werden. «Im Zuge der verlangten Projektänderung haben Schulrat und Architekt sich mit dem Anliegen der Einsprecher bezüglich Gebäudehöhe auseinandergesetzt. Die Gebäudehöhe ist bewilligt und hätte nicht angepasst werden müssen», so die Behörde.
Hallenkubus 60 cm weniger hoch

Da die vorgeschriebenen Solarpaneele neu auf das Dach kommen, hat der Architekt zusammen mit dem Ingenieur nach einer Alternative für die Dachkonstruktion mit Reduktion der Gebäudehöhe gesucht. Der Hallenkubus wird nun 60 cm weniger hoch. Mit dieser Konstruktion ergaben sich Änderungen für die Zugänge zur Lüftung. Diese Änderung kann nun gleichzeitig aufgelegt werden.
Zur Baubewilligung vom 11. März gingen zwei Rekurse beim Bau- und Umweltdepartement ein. Die Schule reichte daraufhin ihrerseits einen vorsorglichen Rekurs ein. Dies, da die Abklärungen bezüglich möglicher Redimensionierung und die Anpassungen gemäss den Auflagen der Baubewilligung zuerst Klarheit zum weiteren Vorgehen bringen mussten. Der Schulrat hat beim Bau- und Umweltdepartement die Sistierung des laufenden Verfahrens bezüglich der Rekurse beantragt. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Dies bedeutet, dass nun zuerst die erneute Bauauflage stattfindet. Sollte es dabei zu weiteren Rekursen kommen, werden diese und das sistierte Verfahren zusammengeführt. Somit gibt es in derselben Sache nur ein Verfahren.
Damit aber noch nicht genug: Nun sorgt auch noch der Bauplatz für Ärger und es sind mehrere Reklamationen eingegangen. Es wird verlangt, dass gemäss Baubewilligung nach Beendigung der Abbrucharbeiten die Zufahrt zurückgebaut und der Baugrund mit versickerungsfähigen Belägen versehen wird. Für die Schulbehörde ist dies aber kein Thema. Sie stellt sich auf den Punkt, dass die Abbrucharbeiten noch nicht beendet sind. Der restliche Abbruch könne erst in Zusammenhang mit dem Neubau erfolgen. (pd/red)
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