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Überraschung in Liechtenstein: Landtag legalisiert Schwangerschaftsabbrüche – das letzte Wort hat der Erbprinz

Der Landtag sagt Ja, das Volk muss nicht mehr abstimmen – und der Erbprinz will sein Veto einlegen. Die überraschende Zustimmung zur Fristenlösung bringt Liechtenstein in eine ungewöhnliche politische Situation.
von Noemi Heule
Blick in den Landtagssaal: 13 von 25 Parlamentsmitgliedern stimmten der Initiative für eine Fristenlösung zu. Sie nehmen damit eine Volksabstimmung vorweg. (Bild: Keystone/GIAN EHRENZELLER)

Soll das Fürstentum Liechtenstein als eines der letzten Länder Europas Schwangerschaftsabbrüche legalisieren? Ja, sagen 4970 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und unterschrieben die Initiative für eine Fristenlösung nach Schweizer Vorbild. Dies entspricht einem Viertel der Stimmbevölkerung - nur einmal in der Geschichte des Landes hat eine Initiative mehr Zuspruch erhalten.

Nein, sagt Erbprinz Alois und hat bereits sein Veto angekündigt, sollte die Initiative angenommen werden. Er segnet als Stellvertreter seines Vaters nämlich jede Gesetzesänderung ab.

Im Unterschied zu einer Volksinitiative in der Schweiz kommt diese in Liechtenstein zuerst ins Parlament, bevor an der Urne allenfalls darüber abgestimmt wird. Sagt der Landtag direkt Ja, nimmt er damit eine Volksabstimmung vorweg. Damit hat im Falle der Fristenlösung allerdings niemand gerechnet. Im Gegenteil: Das Initiativkomitee hat sich gar explizit gewünscht, dass sich das Volk zur Vorlage äussern kann.

Dazu kommt es nun vorderhand nicht. Überraschend stimmte die Mehrheit des Parlaments an der Sitzung vom Mittwoch der Vorlage zu. Bei 25 Anwesenden reichten dafür 13 Stimmen aus. Der Antrag der Initiantinnen, die Initiative trotz der Zustimmung des Landtages auch noch dem Volk vorzulegen, wurde dagegen abgelehnt.

Zwischen Moral und Staatspolitik

Die Diskussion im Landtag, die sich bis spät in den Abend hineinzog, verlief trotz der Emotionalität des Themas sachlich und nüchtern. Nebst einzelnen moralischen Bedenken äusserten viele Abgeordnete ihre Furcht vor einer staatspolitischen Krise, sollte sich das Fürstenhaus mit seinem Veto gegen das Volksmehr stellen.

Die Initiative treibe einen «Keil zwischen Fürst und Volk», hiess es, von einem «Konfrontationskurs» war die Rede. Zwar betonten die Befürworter, dass sie die Frage nach einer Fristenlösung nicht mit einer Diskussion über die Staatsform verknüpfen wollten. Dennoch befürchteten viele, dass eine solche Diskussion Überhand nehmen könnte.

«Selbstbestimmung hört nicht an der Grenze auf»

Regierungschefin Brigitte Haas hat sich im Vorfeld gegen die Initiative ausgesprochen. «Fakt ist, dass Frauen aus Liechtenstein, die sich für einen Abbruch entscheiden diesen heute schon straffrei im Ausland vornehmen lassen können», liess sie sich zitieren.

Schätzungen gehen von rund 40 Frauen jährlich aus, die ihre Schwangerschaft im Ausland beenden. Die meisten reisen dafür nach St.Gallen oder Chur, einige nach Feldkirch. Auch dieser pragmatische Kurs stiess im Landtag auf Zustimmung.  «Selbstbestimmung hört nicht an der Grenze auf», erwiderte dagegen das Pro-Lager. Der Wunsch nach einer «ehrlichen Lösung» fand im Parlament schliesslich eine knappe Mehrheit.

Wie geht es nun weiter? Der Erbprinz hat bereits angekündigt, dass er diese Gesetzesänderung nicht absegnen werde. Er sehe den Schutz des ungeborenen Lebens mit einer Fristenlösung nicht gewährleistet, begründete er diesen Entscheid. Ähnlich wie in der Schweiz sieht die Initiative vor, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12 Woche straffrei möglich sind. Zudem sollen die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Die Diskussion im Landtag ging denn auch bereits einen Schritt weiter. Unabhängig von der aktuellen Initiative war von «dringendem Reformbedarf» die Rede. Justizminister Emanuel Schädler sprach davon, dass der heutige gesetzliche Rahmen Spielraum für Nachbesserungen biete, wie ihn das «Liechtensteiner Vaterland» zitiert. Der Regierungsrat könne sich vorstellen, die Beratung niederschwelliger auszugestalten und Frauen in Finanzierungsnot zu unterstützen.

Ob damit eine Fristenlösung definitiv vom Tisch ist, wird sich zeigen. Sicher ist, dass das Liechtensteiner Stimmvolk diesen Herbst nicht automatisch darüber abstimmt. Dafür bräuchte es nach dem Parlamentsbeschluss - ähnlich wie in der Schweiz - ein Referendum. Und damit eine erneute Unterschriftensammlung.

Artikel: http://www.vaterland.li/regional/ostschweiz/liechtensteiner-landtag-legalisiert-schwangerschaftsabbrueche-art-756244

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