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Letzter Akt im Fall Edith Trittenbass - verschwundenes Thurgauer Mädchen soll als verschollen erklärt werden

Edith Trittenbass gilt seit 1986 als vermisst. Nun wurde ein Verschollenerklärungsgesuch beim Frauenfeld Bezirksgericht eingereicht.

Am 3. Mai 1986 machte sich Edith Trittenbass am Morgen von ihrem Elternhaus in Gass-Wetzikon auf den Weg zur Schule nach Wolfikon. Doch dort ist das blonde Mädchen nie angekommen. Trotz einer grossangelegten Suchaktion ist bis heute ungeklärt, was mit ihr geschehen ist.

Diese Woche publizierte das Bezirksgericht Frauenfeld einen Verschollenerklärungsgesuch betreffend das Verschwinden des jungen Mädchens. Damit wird ­jedermann, der sachdienliche Angaben zum Verbleiben der Verschwundenen machen kann, aufgefordert, diese dem Bezirks­gericht Frauenfeld zu melden. Gehen innerhalb eines Jahres keine weiteren Hinweise oder Angaben ein, gilt das kleine Mädchen als verschollen. Damit können aus dem Tod abgeleitete Rechte geltend gemacht werden.

Verfahren wirkt sich nicht auf die Polizeiarbeit aus

«Mit einem Verschollengesuch stellt man eigentlich eine gesetzliche Hypothese auf», erklärt der Frauenfelder Bezirksgerichtspräsident Rudolf Fuchs. «Wird eine Person tatsächlich als verschollen erklärt, ist sie beispielsweise nicht mehr erbberechtigt.»

Ein Verschollenerklärungs­gesuch ist dazu da, dass Personen die Rechte, die sich aus dem Tod einer Person ergeben, geltend machen können. «Man kann es so erklären: Stirbt beispielsweise ein Grossvater der Familie, würde zum Beispiel sein Sohn erben. Wäre dieser jedoch verschollen und nicht für verschollen erklärt, könnten eventuelle weitere Nachfahren, wie dessen Kinder, nicht erben», erklärt Rudolf Fuchs. Ein solches Gesuch kann von jeder Person, die ein rechtliches Interesse in der Angelegenheit hat, beim Bezirksgericht eingereicht werden.

Auf die Arbeit der Polizei wirkt sich das Verschollenerklärungsgesuch jedoch nicht aus. «Für die Kantonspolizei Thurgau ist ein Fall nie abgeschlossen, solange er nicht geklärt ist», teilt Mediensprecher Matthias Graf von der Kantonspolizei Thurgau mit. «Auch ein Verschollenerklärungsgesuch hat für uns keine Auswirkungen.»

Es werden immer noch eingehende Hinweise zum Fall Edith Trittenbass verfolgt und überprüft. So ging letztmals ein Hinweis zu Beginn des Jahres 2017 ein: «Dieser Hinweis ergab jedoch keine weiteren Erkenntnisse», sagt Matthias Graf.

21 Kinder und Jugendliche in der Schweiz entführt

Die 80er-Jahre waren eine Zeit, in der Kinder einfach verschwanden. Zuletzt wurde Edith Trittenbass von einer Nachbarin gesehen, die aus dem Fenster sah. Bei der Suche wurden dann über 100 Polizisten aufgeboten. Es wurde alles durchkämmt, selbst ein Hubschrauber kreiste über dem Dorf. Auch eine Belohnung von 15 000 Franken wurde ausgesetzt und ein Beitrag in der TV Sendung «Aktenzeichen XY ungelöst» gesendet. Doch die Suche blieb ergebnislos.

Während der Ermittlungen fiel auch der Name des Sexualstraftäters Werner Ferrari. Er hatte 1971 einen zehnjährigen Jungen erwürgt, kam 1979 wieder frei. Zum Zeitpunkt des Verschwindens von Edith Trit­tenbass kann er ein vages Alibi angeben, obwohl er und sein Zeuge sich nicht ganz sicher sind, ob sie sich am 3. oder 4. Mai getroffen haben. Dennoch begeht Ferrari, der eine Persönlichkeitsstörung aufweist, vier weitere Morde und wird 1995 vom Bezirksgericht Baden wegen Mordes zu lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilt.

 
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