Kita-Vergünstigungen im Kanton St.Gallen: Gegner rollen Grundsatzfrage neu auf
Fast die gesamte SVP-Fraktion unterstützte vergangenen Dezember Heinz Herzogs Referendumsantrag. Rund vierzig Parlamentarierinnen und Parlamentarier wollen damit das neue Kinderbetreuungsgesetz am 14. Juni an der Urne abwenden, obschon sich die Regierung und eine deutliche Kantonsratsmehrheit für die Gesetzesrevision ausgesprochen hatten.
Es ist der erste grosse Coup des Thalers Heinz Herzog, seit er 2024 in den St.Galler Kantonsrat eingezogen ist – als erstes EDU-Mitglied in der Geschichte des St.Galler Kantonsrates. Der Landwirt und ehemalige Schulratspräsident machte sich als Schulreformgegner einen Namen, als Parlamentarier setzt er sich heute gegen ein Impfobligatorium im Epidemiengesetz des Bundes oder extern organisierten Sexualkundeunterricht ein.
Unterstützt wird Herzog im Nein-Komitee von der St.Galler EDU-Präsidentin Lisa Leisi. Die vierfache Mutter aus Dietfurt, wie Herzog in einer Freikirche aktiv, kandidierte bisher erfolglos für ein politisches Amt, engagiert sich aber seit jeher beflissen für das Parteiprogramm der EDU, das sich auf eine Ordnung nach biblischen Grundsätzen stützt. Dazu gehört auch ein traditionell-konservatives Familienmodell.
Flankiert werden die beiden EDU-Vertreter am Montagvormittag an der Pressekonferenz im Restaurant Brauwerk in St.Gallen von SVP-Kantonsrat Lukas Huber und Kevin Loosli, Präsident der Jungen SVP St.Gallen. Gemeinsam ziert das Quartett das Pamphlet des Nein-Komitees, das dieser Tage in den Umlauf kommt.
Doppelverdiener-Eltern würden bevorzugt
Die vier Köpfe hinter der Nein-Kampagne kritisieren im Wesentlichen, dass die einseitige Subventionierung der externen Kinderbetreuung Familien benachteilige, die ihre Kinder selbst betreuten. Das System vermittle sogar den Eindruck eines «schlechten Gewissens, wenn man die eigene Ausbildung nicht nutzt», führt Lisa Leisi aus. Familien ohne Fremdbetreuung würden auf mehr Lohn verzichten, aber gleichzeitig durch ihre Steuern die Fremdbetreuung von Doppelverdiener-Eltern mitfinanzieren. Oder wie es Lukas Huber zusammenfasst: «Mit dieser Vorlage schreibt der Staat den Familien übers Portemonnaie ein staatlich bevorzugtes Familienmodell vor.»
Ist die Gemeindeautonomie in Gefahr?
Das nächste grosse Stichwort der Gegner ist die Gemeindeautonomie. Die politischen Gemeinden hatten bisher freie Hand, wie sie die Kantonsbeiträge in der Höhe von zehn Millionen Franken in ihre Kinderbetreuungsangebote investieren. Damit hätten sie auf lokale Gegebenheiten Rücksicht nehmen und die Mittel gezielt einsetzen können, sagt Heinz Herzog. «Die Bürger haben es vor Ort in der Hand, ihren Bedürfnissen entsprechend auf die politischen Behörden einzuwirken, wenn Anpassungsbedarf besteht.» Eine Bevormundung der Gemeinden sei abzulehnen; ohnehin habe sich der Staat nicht in die Frage einzumischen, wie Eltern die Kinderbetreuung organisierten.
Weiter warnen die Gegnerinnen und Gegner vor Mehrkosten, die den Gemeinden entstünden: Während der Kanton seine Beiträge in der Höhe von 10 Millionen Franken zwar nicht erhöhe, hätten die Gemeinden zusätzliche 10 Millionen Franken in die Finanzierung der Mindestvergütung zu investieren. «Für die Gemeinden bedeutet dies einen dauerhaften Kostenschub», argumentiert Kevin Loosli. Diese Aussage steht im Widerspruch zu den Abstimmungsunterlagen, in denen die Regierung betont, den Gemeinden entstünden keine Mehrkosten. Es würden lediglich 10 Millionen Franken der heutigen Ausgaben für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung zweckgebunden und dem neuen Vergünstigungssystem zugeführt.
VSGP und IHK unterstützen die Revision
Wirtschaftsvertreter und Gemeinden begrüssen die Vorlage. Das zeigt sich gleichentags an der offiziellen Abstimmungsmedienkonferenz im Regierungsgebäude. Unterstützt werden Regierungsrätin Laura Bucher und Regierungsrat Marc Mächler von FDP-Kantonsrat und IHK-Vertreter Christof Züger sowie Peter Hüppi, dem frisch gewählten Präsidenten der St.Galler Vereinigung der Gemeindepräsidien (VSGP). Hüppi betont: «Die Gemeinden stehen hinter dem neuen Gesetz. Sie fördern auch weiterhin individuelle Angebote, profitieren aber gleichzeitig von einem einheitlichen Basis-System mit moderner IT-Lösung.»
Nach dem Ja der St.Galler Bevölkerung zur Beteiligung des Kantons an der Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung 2020 und der Verdoppelung der Beiträge auf zehn Millionen Franken im Jahr 2023 sei das neue Gesetz der logische nächste Schritt, erklärt derweil Finanzdirektor Marc Mächler. Wenn der Kanton die Gemeinden mit 10 Millionen unterstütze, müsse die Verwendung geregelt sein.
Gegner stellen Kita-Betreuung an sich infrage
Die St.Galler Regierung betont, bei der aktuellen Kita-Vorlage gehe es lediglich um eine Systemanpassung. Darum, Eltern unabhängig von ihrem Wohnort einheitlich zu entschädigen – mit Mitteln, die ohnehin schon eingesetzt würden. Währenddessen verkaufen die Gegnerinnen und Gegner die Abstimmung als etwas, das sie nicht ist: eine Grundsatzdiskussion über die Sinnhaftigkeit und Förderung von Fremdbetreuungsangeboten.
Dass das Stimmvolk eine subventionierte familien- und schulergänzende Kinderbetreuung will, hat es längst verdeutlicht: Die beiden vorausgegangenen Vorlagen wurden mit jeweils über 60 Prozent angenommen. Dass es das Nein-Lager demnach schwierig haben dürfte, weiss auch Lisa Leisi, wie sie an der Medienkonferenz des Referendumskomitees abschliessend anfügt: «Unter den gegebenen Voraussetzungen wird der Abstimmungskampf nicht leicht.»
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