Kantonspolizei St.Gallen stoppt Raser und fahruntüchtige Lenker
Am Samstagmittag kontrollierte das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) am Grenzübergang in St.Margrethen einen 29-jährigen Autofahrer ohne gültigen Führerausweis. Dieser war ihm zuvor entzogen worden, wie die Kantonspolizei St.Gallen in einem Communiqué mitteilt.
Am Abend wurde in Staad ein 24-Jähriger ebenfalls ohne gültigen Führerausweis gestoppt. In der Nacht auf Sonntag hielten die Beamten in Trübbach und Wil zwei weitere Autofahrer im Alter von 29 und 35 Jahren ohne gültige Fahrausweise an.
Am Samstagabend wurde an der Grenze in Au ein 47-jähriger Autofahrer als fahrunfähig eingestuft, sein ausländischer Führerausweis für die Schweiz wurde aberkannt. In Goldach kontrollierte eine Patrouille einen 31-Jährigen, dem ebenfalls die Fahruntauglichkeit bescheinigt wurde. Auch ihm wurde der Führerausweis auf der Stelle entzogen.
Mehrere Raser bei Kontrollen erwischt
Die Kantonspolizei führte am Samstagnachmittag an der Rütistrasse in Eschenbach im Innenortsbereich (50 km/h) eine Geschwindigkeitsmessung durch. Ein 34-Jähriger war mit seinem Auto mit 77 km/h unterwegs, ein 19-Jähriger mit 72 km/h, eine 33-Jährige mit 68 km/h und eine 39-Jährige mit 66 km/h.
An der Rapperswilerstrasse in Ricken, wo 80 km/h erlaubt sind, wurde ein 32-jähriger Autofahrer mit 131 km/h gestoppt. Sein Führerausweis wurde sofort eingezogen. Weiter wurden eine 62-jährige Autofahrerin mit 109 km/h, ein 25-jähriger Lieferwagenfahrer mit 107 km/h, ein 45-jähriger Motorradfahrer mit 106 km/h, ein 27-jähriger Motorradfahrer mit 105 km/h, ein 63-jähriger Motorradfahrer mit 103 km/h und ein 45-jähriger Autofahrer mit 102 km/h gemessen. Der 27-jährige Motorradfahrer hatte zudem sein Lernfahrschild am Motorrad nicht angebracht.
In der Nacht auf Sonntag, um 03.30 Uhr, wurde ein 50-jähriger Mann auf der Appenzellerstrasse in Rheineck mit seinem Lieferwagen kontrolliert. Die Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 1,9 Promille (0,93 mg/l). Auch er musste seinen Führerschein sofort abgeben.
Laut Mitteilung der Polizei werden alle fehlbaren Verkehrsteilnehmenden angezeigt. Die zuständigen Strassenverkehrsämter prüfen allfällige Administrativmassnahmen. (kapo/nat)
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