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Kantonsgericht St.Gallen entscheidet: Toggenburger Sexualstraftäter erhält Therapie

Das Kantonsgericht hat sich gegen die Verwahrung eines Sexualstraftäters entschieden, der im Toggenburg sein Opfer überrumpelte. Es verordnet eine stationäre Massnahme.
Ein Toggenburger Täter, der sein Opfer sexuell missbrauchte, entkommt einer Verwahrung. (Bild: Symbolbild: Andrea Tina Stalder)

Der 46-jähriger Mann, der im Toggenburg eine Frau in den Räumlichkeiten einer Industrielackierwerkstatt sexuell missbraucht hat, wird nicht verwahrt. Am Freitag hatte diese Zeitung über den Fall berichtet.

Das Kantonsgericht verurteilt den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 38 Monaten. Dies zusätzlich zu einem Entscheid des Kantonsgerichts Luzern vom Juni 2024. Zudem ordnet es eine stationäre Massnahme nach Artikel 59 für die Dauer von fünf Jahren an – eine sogenannte «kleine Verwahrung». Im schriftlich veröffentlichten Urteil ist festgehalten, dass die Massnahme längstens bis am 6. Juli 2031 dauern darf.

Gericht weist auf einschlägige Vorstrafen hin

Mit diesem Entscheid ist das Berufungsgericht unter dem beantragten Strafmass der Staatsanwaltschaft geblieben. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und die anschliessende Verwahrung gefordert.

An der Gerichtsverhandlung wies die Staatsanwaltschaft auf die einschlägigen Vorstrafen des Mannes hin und auf sein Fehlverhalten während des früheren Massnahmenvollzugs. Er habe hoch manipulativ gehandelt und es verstanden, das Opfer mit einer Lügengeschichte zu überrumpeln.

Ziel bleibt ein straffreies Leben

Mit dem Verzicht auf die Verwahrung folgte das Kantonsgericht dem Antrag der Verteidigung. Sein Mandant werde die Chance von erneuten Lockerungen im Massnahmenvollzug nicht mehr «versieben», gab sich der Verteidiger überzeugt.

Der Beschuldigte beteuerte, er wolle die Massnahme nutzen, um an sich zu arbeiten. Sein Ziel sei, ein straffreies Leben in Freiheit führen zu können.

 
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