HSG verschärft Zulassung für BWL-Master, um Studierendenzahl zu beschränken
Im März hatte die Universität St.Gallen (HSG) eine verschärfte Prüfungsordnung angekündigt und unter Studierenden Verunsicherung und Kritik ausgelöst. Nun sind die Massnahmen beschlossene Sache: Der Universitätsrat hat das strengere Auswahlverfahren für das Assessmentjahr und für betriebswirtschaftliche Studiengänge auf Masterstufe in seiner Sitzung vom 22. Juni beschlossen.
Die Massnahmen sind eine Folge des Kantonsratsentscheids, den Staatsbeitrag künftig auf eine Studierendenzahl von 9500 zu beschränken, wie die HSG mitteilt. Nachdem die HSG in den letzten Jahren fortlaufend gewachsen ist, muss sie dieses Wachstum nun begrenzen. Mit den Anpassungen zur Stabilisierung der Studierendenzahlen könnten zugleich die Qualität und das Profil der betroffenen Programme gestärkt werden, heisst es.
Die Auswahlverfahren gelten für alle Bewerbenden gleichermassen. Unabhängig vom Verfahren bleibt der Anteil an Bildungsausländerinnen und -ausländern an der HSG durch die seit Jahren geltende 25-Prozent-Quote weiterhin geregelt. Diese ist nicht Gegenstand der aktuellen Anpassungen.
Nur noch acht Minuspunkte und Eignungsverfahren
Beschlossen wurden folgende Massnahmen: Die für das Bestehen zulässige Obergrenze an Minus-Kreditnotenpunkte im Assessmentjahr wird von bisher 12 auf neu 8 reduziert. Die Begrenzung im Kontextstudium von 4 Minuskreditnotenpunkten ebenso wie die übrigen Bestehensbedingungen bleiben unverändert. Die Massnahme tritt ab 1. August in Kraft und betrifft Studierende, die ab dem Herbstsemester 2026 neu in das Assessmentjahr eintreten oder es wiederholen.
Für die Masterprogramme in Betriebswirtschaft gibt es künftig ein Auswahlverfahren: Alle Studieninteressierten müssen sich für die Zulassung zu den Masters in Rechnungswesen und Unternehmensfinanzierung (MACFin), Business Innovation (MBI) und Marketing Management (MiMM) bewerben. Der jeweilige Zulassungsausschuss bewertet die Bewerbungen «anhand der programmspezifischen Kriterien», wie es in der Mitteilung heisst. Beurteilt werden laut Informationen für die Studierenden der Studierfähigkeitstest, der Bachelor-Notendurchschnitt sowie extracurriculares Engagement einschliesslich Praxiserfahrung; im MBI tritt als viertes Element eine programmspezifische Prüfung hinzu.
Die dritte Massnahme betrifft das Master-Programm in General Management (MGM): Die Zulassung dafür erfolgt künftig über ein Eignungsverfahren («Qualifizierungsmodul MGM»). Damit stelle die HSG auch für den MGM sicher, dass das Profil der Zugelassenen zu den Anforderungen des Programms passe.
Die Massnahmen auf Master-Stufe treten ebenfalls ab dem 1. August 2026 in Kraft und betreffen die Zulassungen für das Herbstsemester 2027.
Zu Beginn des Herbstsemester 2026, am 15. September findet eine allgemeine Informationsveranstaltung für Studierende statt. (pd/mel)
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