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Händler will CO2-Bilanz mit Teslas schönen

Ein Autohändler hat versucht, mit dem Export und dem anschliessenden Wiederimport von zwei Teslas sein Reduktionsziel gemäss CO2-Gesetz zu erreichen. Das Manöver ging nicht auf, wie ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt.
Ein Autohändler versuchte, mit dem Zukauf von zwei Teslas seine Reduktionsziele für die CO2-Emissionen zu schönen. (Archiv)
Ein Autohändler versuchte, mit dem Zukauf von zwei Teslas seine Reduktionsziele für die CO2-Emissionen zu schönen. (Archiv) (Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY)

Zur Sanktion von rund 47'000 Franken, die das Bundesamt für Energie (BFE) dem Händler auferlegt hat, kommen nun noch Verfahrenskosten von 4500 Franken hinzu.

Der Autohändler kaufte im Jahr 2015 zwei Teslas von einem Autoimporteur. Damit sich die "Gutschrift" für die umweltfreundlichen Autos bei den CO2-Emissionen seiner Neuwagenflotte niederschlägt, exportierte er die Wagen. Danach importierte er sie wieder.

Das BFE berücksichtigte das Manöver mit den zwei Elektrofahrzeugen jedoch nicht bei der Schlussabrechnung für den Durchschnitt der CO2-Emissionen des Händlers. Vielmehr wurden die Autos dem Konto des Autoimporteurs gutgeschrieben.

So verfehlte der Autofachmann sein Reduktionsziel für das Jahr 2015, das sich aus dem CO2-Gesetz ergibt. Und das BFE schickte ihm eine Rechnung für die geschuldete Sanktion von 47'000 Franken.

Mit diesem Bonus-Malus-System soll erreicht werden, dass Wagen mit möglichst geringem CO2-Ausstoss in der Schweiz immatrikuliert werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (Urteil A-5412/2016 vom 30.07.2018) (sda)

 
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