Entwicklungsgebiet Wil West: Kommission stimmt Landverkauf an Kanton Thurgau zu
Im September 2022 lehnten St.Gallerinnen und St.Galler den Sonderkredit von 35 Millionen Franken für die Arealentwicklung Wil West mit 52,58 Prozent ab. Die Regierungen der Kantone St.Gallen und Thurgau suchten daraufhin den Dialog mit den politischen Fraktionen, um Verbesserungspotenziale zu prüfen und das raumpolitisch bedeutsame Vorhaben weiterzuentwickeln.
Im Rahmen einer externen Nachhaltigkeitsprüfung seien im Projekt Wil West verschiedene Verbesserungsmassnahmen identifiziert und in das neue Projekt aufgenommen worden, schreibt der Kantonsrat in einem Communiqué. Als zentraler Punkt plane der Kanton St.Gallen eine zusätzliche und freiwillige Kompensation von Fruchtfolgeflächen auf St.Galler Boden. Dafür werde ein Sonderkredit von 3,8 Millionen Franken beantragt.
Um die weitere Entwicklung des Wirtschaftsareals Wil West zu ermöglichen, sollen die im Eigentum des Kantons St.Gallen stehenden Grundstücke Nr. 760 und 762 (insgesamt 12,3 Hektaren) auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Münchwilen an den Kanton Thurgau verkauft werden. Der Verkaufspreis der Grundstücke liege bei rund 20,3 Millionen Franken. Davon abzuziehen seien 7,6 Millionen Franken für die bundesrechtlich geforderte Kompensation von Fruchtfolgeflächen im Kanton Thurgau sowie 2,4 Millionen Franken für die Mehrwertabgabe.

Die vorberatende Kommission habe die Vorlage unter der Leitung von Kommissionspräsident Sascha Schmid, Buchs, beraten. Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission beantrage dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage, teilt der Kantonsrat in der Medienmitteilung mit. Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Sommersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Herbstsession in zweiter Lesung. (pd/red)
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