Flüchtlingszentrum Auboden: Baugesuch wird erst nach den Sommerferien publiziert
Das Flüchtlingszentrum Auboden in der Gemeinde Neckertal soll massiv wachsen. Seit der Eröffnung im Dezember 2025 wohnten jeweils knapp 40 ukrainische Flüchtlinge im Zentrum. Doch Anfang Juni hat der Trägerverein Integrationsprojekte St.Gallen (Tisg), der den «Auboden» betreibt, ein Baugesuch bei der Gemeinde eingereicht. Der Tisg plant, die Bettenkapazität im Flüchtlingszentrum auf 146 Plätze zu erhöhen.
Diese Zeitung berichtete am 10. Juni über das eingereichte Baugesuch, das die Gemeinde Neckertal aufgrund des grossen öffentlichen Interesses auch im Gemeindeblatt publizieren wird. Im «Neckerblatt» vom 26. Juni suchten Leserinnen und Leser aber vergeblich nach dem Baugesuch, und auch in der Ausgabe, die am Freitag, 17. Juli, erscheint, wird das Tisg-Gesuch noch nicht drin sein.
Tisg-Baugesuch muss noch ergänzt werden
Auf Anfrage gibt Gemeindepräsident Christian Gertsch an, dass die interne Prüfung der Gemeinde einerseits ergeben habe, dass das Baugesuch des TISG noch ergänzt werden müsse. Andererseits habe die Gemeinde beschlossen, das Baugesuch nicht während der Sommerferien zu publizieren, sondern erst danach. «Dies um eine mögliche Einsprache nicht zusätzlich terminlich zu erschweren», sagt Christian Gertsch.
Die Geschäftsführerin des Trägervereins Integrationsprojekte, Claudia Nef, schreibt auf Anfrage, dass das Baugesuch mit den aktuellen Grundrissplänen aller drei Liegenschaften des Zentrums Auboden ergänzt werden müsse. Ausserdem werde die Zeit während der Sommerferien genutzt, um die Betriebskonzepte zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Baugesuch wird voraussichtlich Ende August publiziert
Gemeindepräsident Christian Gertsch gibt an: Sofern die Unterlagen bereinigt sind, ist die Publikation des Baugesuchs im «Neckerblatt» vom Freitag, 28. August, vorgesehen. Ausserdem werden sämtliche Anstösser des Flüchtlingszentrums im Umkreis von 30 Metern persönlich informiert – dabei handelt es sich um fünf Parzellen im Auboden. Alle Direktbetroffenen haben nach Publikation des Baugesuchs 14 Tage Zeit, Einsprache zu erheben.
Diese Zeitung sprach im Juni mit Stefan und Daniel Grob sowie Bettina Raschle und Gisela Grob, die vis-à-vis des Flüchtlingszentrums wohnen und somit direkt von der geplanten Kapazitätserhöhung betroffen wären. Gisela Grob sagt: «Kämen 150 Flüchtlinge, wäre das für uns undenkbar.» Bettina Raschle fügt an: «Wir werden ziemlich sicher Einsprache erheben.»

Unter Umständen nicht mehr nur Ukrainer
Auch Tisg-Geschäftsführerin Claudia Nef gab im Vorfeld an, dass sie fest mit Einsprachen rechne und es daher noch Monate oder Jahre dauern könnte, bis ein allfälliges Rechtsverfahren abgeschlossen sein könnte. Dementsprechend könne sie auch keine Versprechungen machen, welche Flüchtlinge dann im Flüchtlingszentrum untergebracht würden.
Aktuell handelt es sich dabei ausschliesslich um Ukrainerinnen und Ukrainer, seit Dezember waren insgesamt 223 Menschen im «Auboden» untergebracht. Doch Claudia Nef sagt: «Es kann sein, dass in einem Jahr die globale Situation eine andere ist als heute und nicht mehr nur Personen aus der Ukraine untergebracht werden.» Es ist zu erwähnen, dass der Tisg grundsätzlich für Personen zuständig ist, die in der Schweiz bleiben dürfen.
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