Feuer ausserhalb von Wäldern im Kanton St.Gallen wieder erlaubt
Seit dem 17. Juli gilt im Kanton St.Gallen ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Dieses wurde notwendig, weil die Waldbrandgefahr im gesamten Kanton sehr gross war.
«Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr nun so stark gemindert, dass das Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes ab Samstag aufgehoben wird», halten die Verantwortlichen des Fachstabs Trockenheit in einer Medienmitteilung fest.
Weiterhin verboten bleiben Feuer und Feuerwerke im Wald und in Waldesnähe – es gilt ein Abstand von 200 Metern. Zudem können die Gemeinden je nach regionaler Situation auch lokale Feuerverbote erlassen, wie es in der Mitteilung heisst.
Der Fachstab Trockenheit verfolge die Lage weiter. Je nach Wetterentwicklung seien Einschränkungen wieder möglich. (red)
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