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Bundesrat liegt bei EU-Verträgen richtig: Das Volksmehr ist demokratischer als das Ständemehr

Das Ständemehr schränkt das demokratische Prinzip «eine Person - eine Stimme» ein. Gerade deshalb sollte es nur zum Tragen kommen, wenn es die Verfassung ausdrücklich verlangt.
Stefan Schmid
Ein Appenzeller zählt mehr als 20 Zürcherinnen: Hier ein Schuppel am traditionellen Umzug der Zünfte am Sechseläuten. (Michael Buholzer/ky)
«Undemokratisch» sei er, der Entscheid des Bundesrats, «skandalös» gar, da ein wichtiger Beschluss an den Kantonen vorbeigeschmuggelt werden soll.

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