St.Galler Bürgerliche im Einklang mit Ständerat Würth: Kanton soll PFAS-Kontrollen aussetzen
Wenige Tage ist es her, dass der St.Galler Kantonsrat die Hilfen für PFAS-betroffene Landwirtschaftsbetriebe auf 10 Millionen Franken verdoppelt hat. Fleischprodukte diverser Betriebe weisen einen Gehalt der Ewigkeitschemikalien auf, der über dem Grenzwert liegt. Die Produkte gelten somit gesetzlich als gesundheitsschädigend und dürfen nicht verkauft werden, was die Betriebe vor existenzielle Probleme stellt.
Die Bauern brauchen Unterstützung, das ist Konsens. Doch über die weiteren Schlussfolgerungen ist sich die Politik uneins: Daniel Bosshard (Grüne) betonte im Kantonsrat erneut, es könne nicht sein, dass der Konsumentenschutz auf der Strecke bleibe. Die bürgerlichen Parteien stellen sich hingegen auf den Standpunkt, dass strengere Regeln für Produktkontrollen zugunsten der Landwirtinnen und Landwirte aufgeschoben werden sollen.
Bürgerliche erachten Vollzug für verfrüht
In einer hierzu lancierten Einfachen Anfrage beziehen sich FDP, SVP und Mitte auf den St.Galler Ständerat Benedikt Würth. Vor zwei Wochen hat Würth in Bern eine Motion zum PFAS-Thema lanciert. Darin fordert er, die Weisung des Bundes vorerst auszusetzen. Diese Weisung soll den Kantonen als Vollzugshilfe dienen, um die gesetzlichen Grenzwerte durchzusetzen. Würths Motion ist im Nationalrat hängig.
Nun doppeln die bürgerlichen Kantonsparteien Würths Kritik, die sie im Titel ihrer Einfachen Anfrage zusammenfassen: «Zuerst Recht schaffen, dann vollziehen.» In ihrem Vorstoss halten sie fest: «Der aktuelle Vollzug führt zu sofortigen Einkommensausfällen und gefährdet die Liquidität der Betriebe.» Weiter weisen sie darauf hin, dass es ihrer Ansicht nach noch keine genügenden Massnahmen für Härtefälle gebe. Zwar gibt es kantonale Massnahmen, eine bundesweite Lösung liegt allerdings frühestens 2028 vor. Vollzugsmassnahmen, die schon jetzt greifen, sind aus Sicht der Parteien verfrüht. Dem Amt für Umwelt, das Bodenproben entnommen hat, werfen sie ein «vorschnelles Vorgehen» vor, da die Bodenhöchstwerte derzeit erst ausgearbeitet werden.
Mit ihrem Vorstoss wollen die Bürgerlichen daher von der Regierung wissen, ob sie bereit ist, den Vollzug der Weisung auszusetzen. Weiter wollen sie wissen, wie die Regierung die Schaffung «irreversibler Tatsachen» verhindern will, sie befürchten eine Benachteiligung St.Galler Betriebe gegenüber jenen anderer Kantone. Die Parteien wollen ferner wissen, ob die Regierung bereit ist, die Beprobung der Böden einzustellen.
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