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Bündner Parlamentarier verlangen Vetorecht

Bürgerliche Teile des Bündner Parlamentes wollen die Kantonsregierung an die Kandare nehmen. Sie verlangen bei Verordnungen der Regierung ein Vetorecht, insbesondere wenn diese den Willen des Parlamentes nicht "treu" umsetzen.
Eine bürgerliche Mehrheit des Bündner Kantonsparlaments will den Spielraum der Regierung mit einem Vetorecht beschneiden. (Archivbild)
Eine bürgerliche Mehrheit des Bündner Kantonsparlaments will den Spielraum der Regierung mit einem Vetorecht beschneiden. (Archivbild) (Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER)

Die parlamentarische Initiative wurde diese Woche während der Session des Grossen Rates eingereicht und von der Standeskanzlei am Donnerstag publiziert. Der Vorstoss aus den Reihen der FDP wurde im 120-köpfigen Parlament mitgetragen von 72 Mitgliedern aller Parteien mit Ausnahme der SP.

Eine Vetofrist von 30 Tagen soll für alle "Rechtssetzenden Verordnungen" und selbst für Verordnungsänderungen der Regierung gelten. Um zustande zu kommen muss das Veto von mindestens einem Drittel des Rates eingelegt werden. Die betroffene Regierungsverordnung wird dann vom Parlament behandelt.

Das Parlament soll mit dem Vetorecht in "die Rechtstätigkeit der Exekutive eingreifen können". Als Begründung heisst es im Initiativtext, die Regierung interpretiere "weniger wichtige Bestimmungen in aller Regel sehr weit". Als Folge werde der Wille des Gesetzgebers, also des Parlamentes, "nicht treu abgebildet", ja gar verwässert.

Mit der Initiative wollen die Initianten nicht die "Exekutivgewalt der Regierung" in Frage stellen, sondern das Prinzip der Gewaltenteilung stärken. Bereits seit 1988 bekannt sei das Vetorecht im Kanton Solothurn, hiess es.

In Bundesbern ist das Vetorecht immer wieder ein Thema, kam aber noch nie zustande gekommen. Gerade ist wieder ein entsprechendes Geschäft pendent.

Eingriff in Exekutivkraft der Regierung

Eine zweite parlamentarische Initiative aus den gleichen Kreisen will die Exekutivkraft der Bündner Regierung aber dann doch beschneiden. Sie wurde von 52 Grossrätinnen und Grossräten unterschrieben. Diese stören sich daran, dass die Regierung Aufträge nicht so erfüllt, wie sie vom Parlament gedacht wurden.

Die Unterzeichner stellen diese Missstände zwar erst "in jüngster Zeit" fest, wollen dem aber offenbar sofort einen Riegel vorschieben. Die Aufträge des Parlaments sollen für die Regierung in Zukunft nicht mehr "nur die Wirkung einer Richtlinie" sondern "Weisungscharakter" haben. Sie sollen "verbindlich umgesetzt" werden, anstatt abgeschwächt oder umgedeutet. (sda)

 
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