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Bodycams für Bündner Polizisten

Bündner Kantonspolizisten sollen Bodycams tragen können. Das Kantonsparlament hat am Donnerstag im Polizeigesetz eine Grundlage dafür geschaffen. Der Kantonspolizei-Verband lehnt den Einsatz solcher Aufnahmegeräte allerdings ab.
Das Bündner Kantonsparlament hat eine gesetzliche Grundlage geschaffen, damit Polizisten mit Bodycams ausgerüstet werden können. (Archivbild)
Das Bündner Kantonsparlament hat eine gesetzliche Grundlage geschaffen, damit Polizisten mit Bodycams ausgerüstet werden können. (Archivbild) (Bild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA)

Die entsprechende Abstimmung ging für den CVP-Grossrat und Präsidenten des Bündner Kantonalpolizei-Verbandes, Remo Cavegn, verloren. Sein Antrag auf Streichung des Gesetzesabschnitts über den Einsatz von Bodycams wurde mit 90 zu 23 Stimmen abgelehnt. Das bedeutet, dass Kantonspolizisten zu ihrer eigenen Sicherheit mit Körperkameras auf Streife gehen können.

Zusammen mit dem schweizerischen Verband lehnt der Bündner Kantonspolizei-Verband den Einsatz von Bodycams jedoch ab. Die Polizisten stellen einerseits die präventive und deeskalierende Wirkung solcher Kameras in Frage. Andererseits machen sie einen Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte geltend.

Während der Parlamentsdebatte am Donnerstag in Chur wurde mehrfach auf Ereignisse in Zürich hingewiesen, wo Polizisten wiederholt angegriffen worden waren. Die Zürcher Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (Grüne) hatte deshalb die Forderung nach Bodycams für Polizisten gestellt. In Gebrauch sind solche Kameras für die Polizei bisher noch in keinem Kanton.

In Zürich wurden Bodycams in einem Pilotversuch getestet. Die Auswertungen zeigten, dass die Kameras eine deeskalierende Wirkung haben. Die Kameras wurden immer dann eingestellt, wenn etwa eine Personenkontrolle zu eskalieren drohte.

Bis die Zürcher Polizisten das kleine Gerät an ihrer Uniform aber künftig in heiklen Situationen einsetzen können, dauert es noch eine Weile. Zuerst muss nun der Stadtrat darüber befinden.

Zuerst die Situation beobachten

Justizdirektor Christian Rathgeb betonte am Donnerstag im Grossen Rat, eine gesetzliche Grundlage für Bodycams zu schaffen, bedeute nicht automatisch, Polizisten gleich solche Geräte zu übergeben, um sie auch einzusetzen. "Wir wollen die Situation beobachten und den Einsatz regeln", sagte Rathgeb.

Grundsätzlich sieht die Kantonsregierung in der Zulassung von Bodycams eine gute Möglichkeit, um Angriffe auf Polizisten zu verhindern oder nach erfolgten Angriffen die Strafverfolgung zu erleichtern. Die Einsatzvoraussetzungen sollen in der Polizeiverordnung konkretisiert werden.

Kein Vermummungsverbot

Mit 61 zu 53 Stimmen abgelehnt hat der Grosse Rat ein Vermummungsverbot bei bewilligten Demonstrationen. Die CVP-Fraktion hatte dieses Verbot eingebracht, das nicht von der Regierung vorgeschlagen worden war.

Regierungsrat Rathgeb sagte, die Regierung glaube nicht, dass sie mit dem Vermummungsverbot präventiv wirken könne. Das Verbot sei zwar gut gemeint, aber schwierig zu praktizieren. 14 Kantone kennen ein gesetzliches Vermummungsverbot. (sda)

 
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