14-jähriger Töfflibub in fahrunfähigem Zustand und weitere Verkehrssünder angehalten: Polizei führt nächtliche Kontrollen im Kanton St.Gallen durch
Unterterzen: Am Samstag, gegen 0.30 Uhr, wurde ein 54-jähriger Autofahrer an der Walenseestrasse zur Kontrolle angehalten. Er war in angetrunkenem Zustand unterwegs und wurde mit einem mehrstündigen Fahrverbot belegt.
Thal: Nur wenig später hielte eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen aufgrund seiner auffälligen Fahrweise einen 53-jährigen Autofahrer zur Kontrolle an. Er war alkoholisiert unterwegs. Die beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.51 mg/l. Wie es in der Mitteilung der Polizei heisst, wurde ihm der Führerausweis auf der Stelle abgenommen. Ebenfalls wiesen zwei Reifen an seinem Auto eine ungenügende Profiltiefe auf.
Niederwil: Gegen 1.40 Uhr, wurde an der Flawilerstrasse ein 14-jähriger Mofa-Fahrer zur Kontrolle angehalten. Es musste festgestellt werden, dass er in fahrunfähigem Zustand unterwegs war. Die Kantonspolizei St.Gallen verfügte die Entnahme einer Blut- und Urinprobe bei dem Jugendlichen. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.
Sargans: Kurz nach 2 Uhr, fiel einer Patrouille an der Rheinstrasse ein Mofa auf, welches mit drei Personen besetzt war. Bei der anschliessenden Kontrolle musste festgestellt werden, dass der 19-jährige Mofa-Fahrer in fahrunfähigem Zustand unterwegs war. Er musste eine Blut- und Urinprobe abgeben. Der Führerausweis wurde ihm abgenommen.
Rieden: Eine Patrouille kontrollierte um 3.30 Uhr an der Schauenbergstrasse einen 57-jährigen Autofahrer. Er wurde als fahrunfähig eingestuft. Er musste eine Blut- und Urinprobe sowie seinen Führerausweis abgeben.
Rebstein: Am Samstagmorgen, gegen 6.50 Uhr, wurde an der Staatsstrasse ein 57-jähriger Autofahrer kontrolliert. Er musste als fahrunfähig eingestuft werden und eine Blut- und Urinprobe abgeben. Der Führerausweis wurde ihm abgenommen.
Steinach: Wenig später wurde eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen auf der Autostrasse N23 von einem Auto mit überhöhter Geschwindigkeit überholt. Bei der anschliessenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der 31-jährige Autofahrer in fahrunfähigem Zustand unterwegs war. Es wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe verfügt. Der ausländische Führerausweis wurde dem Autofahrer aberkannt.
Wie die Polizei mitteilt, gelangen die fehlbaren Autolenkenden gelangen bei der Staatsanwaltschaft beziehungsweise der Jugendstaatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige. Durch das Strassenverkehrsamt werden die Administrativmassnahmen geprüft. (kapo/chs)
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